Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stillzeit und Mutterschutzgesetz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Stillzeit und Mutterschutzgesetz

Flamingo2207

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Sehr geehrte Frau Bader,   meine Frage bezieht sich auf meine Rechte laut Mutterschutzgesetz während der Stillzeit. Mein Sohn (17 Monate) wird noch relativ häufig gestillt. Er geht seit einigen Wochen in die Kita, was gut funktioniert, weshalb ich bald wieder arbeiten möchte (Teilzeit in Elternzeit als Operationstechnische Assistentin). Ich habe gelesen, dass eine Gefährdungsbeurteilung vom Betriebsarzt ausgestellt werden muss. Desweiteren habe ich gelesen, dass die maximale Arbeitszeit am Tag bei 8,5 h liegt und Sonn- und Feiertagsarbeit ausgeschlossen ist. Laut meines Vertrages müsste ich auch 24 h Dienste machen, was aber aufgrund des Stillens bei mir noch nicht möglich ist. Im Mutterschutzgesetz habe ich eine Sonderklausel gefunden (Paragraph 10 des Arbeitszeitgesetzes), welche aussagt, dass in Krankenhäusern andere Regelungen gelten können, die die maximale Arbeitszeit aufheben würde und auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen zulässig wäre. Wäre ich demnach verpflichtet, auch an diesen Tagen zu arbeiten und mehr als 8,5 h am Tag zu erbringen, oder beruht diese Sonderklausel auf der freiwilligen Zustimmung des Arbeitnehmers, sodass ich nicht verpflichtet wäre? Bislang konnte noch niemand eine konkrete Aussage treffen und ich bin mir unsicher, was meine Rechte sind. Ich freue mich sehr von Ihnen zu hören!   Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das MuSchG geht hier dem ArbZG vor. Sie dürfen, wenn Sie stillen, nicht zwischen 20.00 und 6.00 Uhr beschäftigt werden, § 5 MuSchG. Eine Altersgrenze gibt es hier nicht. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Dieser Anspruch auf bezahlte Freistellung ist auf die ersten zwölf Monate begrenzt. Ab dem 1. Geburtstag des Kindes hat die stillende Mutter auf bezahlte Freistellung also keinen Anspruch mehr


Flamingo2207

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Das bezieht sich aber nur auf bezahlte Pausen zum Stillen im ersten Lebensjahr. Dieses Recht fällt nach 12 Monaten weg, dessen bin ich mir bewusst. Mir geht es wirklich explizit um die Regelung mit Bereitschaftsdiensten und die maximale Stundenzahl am Tag im Krankenhaus und die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen. Die Stillzeit ist zeitlich nämlich nicht begrenzt und ich habe auch einen Nachweis von meiner Ärztin, dass ich noch stille. 


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