Blonder-Engel
Hallo Frau Bader. Unser Sohn, 6 Jahre, ist dieses Jahr in die Schule gekommen. Er hat große Trennungsängste, ich gehe seit Beginn der Schule mit ihm in den Unterricht.In psychischer Behandlung sind wir schon. Morgens vor der Schule ist es ganz schlimm, ihn in die Schule zu bekommen, er hat wahnsinnige Angst. Nun hat die Schule festgelegt und verlangt, das wir ab dem 1. Fehltag ein ärztliches Attest brauchen! Ist das Rechtens? Liebe Grüße und herzlichen Dank für Ihre Antwort
Hallo, das ist rechtens. Aber können Sie nicht versuchen, ihn rauszunehmen und ihn nächstes Jahr nochmal starten zu lassen? Reden Sie mit der/ dem Rektor. Das hier macht doch keinen Sinn für das Kind. Er scheint ja noch nicht schulreif zu sein. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, ja, das kann so festgelegt werden. Das nennt sich Attestpflicht. Viele Grüße
Sternenschnuppe
Ja. Kann sie verlangen. War das schon im Kindergarten so? Vielleicht lieber noch ein Jahr warten und den Arzt fragen ob er da unterstützen kann. Du sitzt dann den ganzen Tag in der Klasse mit oder nur zum Beginn? Alles Gute.
Blonder-Engel
Ja, ich sitze schon seit Schulanfang komplett im Unterricht dabei. So bald ich das Klassenzimmer verlassen möchte rennt er mir nach und weint. 1 Jahr Zurückstellung, das ist für die Schule keine Option. Wir haben nächste Woche nochmal einen Termin bei einer Kinderpsychologin. Aber seitens der Kinderärztin haben wir keinerlei Unterstützung bezüglich Zurückstellung.
Sternenschnuppe
War er denn im Kindergaren oder jemals irgendwo alleine? Würde da den Psychologen ins Boot holen. Gab es keinen Termin wegen Schulfähigkeit? Schulamtsärztin heißt das glaube ich. Also nichts gegen Dich, aber das ist doch auch für die Lehrer und anderen Kinder nicht schön wenn da immer eine Mutter sitzt. Wie sehen die Lehrer das ? Habe auch so einen den ich bis zum letzten Tag der Erzieherin im Kindergarten unter Theater an die Hand geben musste. Schule klappte jedoch dann überraschend gut. Meiner war aber dann frisch 7.
Blonder-Engel
Nein, im Kindergarten war er nicht. Um ehrlich zu sein, ich könnte den Vormittag auch besser gestalten als in der Schule zu sitzen. Bei der Schuluntersuchung letztes Jahr im November vom Gesundheitsamt hatte die Ärztin „ Prüfung einer Zurückstellung“ notiert!
cube
Gar kein KiGa? Irgendetwas anderes, wo er ohne dich regelmäßig hingegangen ist wie Sport, Tagesmutter, spielgruppen? Ja, die Schule kann das verlangen. Bei uns ab dem 3. Tag u in besonderen Fällen eben auch ab dem 1. Tag. Wenn Kind zB auffällig oft mal 1-2 Tage fehlt u es sich abzeichnet, dass durch die vielen Fehltage Lernen gar nicht möglich ist. Oder die Schulpflicht unterlaufen wird.
KielSprotte
Ja, kann die Schule - sonst könnte ja jedes Kind kommen wenn es Lust hat und wenn nicht, dann nicht. Aber das Verhalten hört sich an, wie das eines 1 - 1,5jarhrigen, der gerade in die Krippe eingewöhnt wird......warum ist er denn nie im Kindergarten gewesen? Wenn er 6 Jahre an deinem Rockzipfel gehangen hat, brauchst du dich jetzt nicht wundern....
Ally79
Also ganz ehrlich. Es ist eigentlich gar nicht erlaubt, dass du ohne entsprechende Diagnose am Unterricht teilnimmst. Das dürfte maximal ein Integrationshelfer oder es wäre notwendig, dass alle Eltern der Klasse deiner Anwesenheit schriftlich zustimmen. Ich glaube die Bescheinigungspflicht ist euer kleinstes Problem. Wende dich so schnell wie möglich an die Schulpsychologische Beratungsstelle deines Schulamtes. Und tatsächlich sehe ich es wie die Vorschreiberin: das Problem ist komplett hausgemacht. Du hast deinem Kind nicht die notwendigen Kompetenzen für den Schule beigebracht. Das wäre deine Verantwortung gewesen ohne Kindergartenbesuch.
Sternspinne
Ich war auch nicht im Kindergarten und dann mit fünf in der Schule, hab das auch geschafft. Möglicherweise steckt noch eine Problematik dahinter, die vielleicht auch damit zu tun hat, dass das Kind nicht im Kindergarten war. Also einfach mal den Ball flach halten und nicht aufgrund von zwei Sätzen hier pseudopsychologische Antworten raushauen, nach denen noch nicht mal gefragt wurde.
Blonder-Engel
Liebe Frau Bader, wir haben schon alles versucht, leider ist das für die Schule keine Option. Vielen lieben Dank für Ihre Antwort
Annaleena
Ich kann nicht helfen, aber ich wuerde die bösen Antworten hier einfach ignorieren. Es ist leider immer noch so, dass wenn ein Kind nicht funktioniert wie es sollte, die Schuld immer bei der Mutter gesucht wird. Als ich ein Kind war, waren die wenigsten im Kindergarten, trotzdem blieben eigentlich alle ohne Probleme in der Schule. Die AP schreibt doch, das Kind wäre in psychologischer Behandlung, dass das aktuelle Schulproblem nur davon kommt, dass das Kind nicht im Kindergarten war, ist doch völlig absurd. Außerdem hat die AP nach der rechtlichen Grundlage der Attestpflicht gefragt und nicht nach einem psychologischen Gutachten von fremden Muttis.
Ally79
Wie ich oben schrieb: wende dich direkt an die Schulpsychologische Beratungsstelle deines Schulamtes. Nicht weiter an die Schule. Das ist jetzt in der Situation der richtige Ansprechpartner. Nur dort kannst du dur Hilfe erhoffen, wenn die Schule sich quer stellt zwecks Rückstellung.
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