Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosigkeit - Beschäftigungsverbot + Arbeitsunfähigkeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosigkeit - Beschäftigungsverbot + Arbeitsunfähigkeit?

piwchen

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Hallo, ich bin mit Zwillingen schwanger, seit Oktober arbeitslos gemeldet und habe am 27.11. ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt bekommen, in dem steht, das "bei Fortdauer der Beschäftigung Gefahr für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind besteht" und "das Beschäftigungsverbot gilt für ganze Arbeitstage". Daraufhin bekam ich ein Schreiben von der Arbeitsagentur mit dem Aufhebungsbescheid ab 27.11. wegen "Wegfall der Verfügbarkeit". Jetzt bekomme ich weder Leistungen von der Agentur für Arbeit noch von der Krankenkasse. Würde es helfen, wenn ich mir rückwirkend noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von dem Frauenarzt ausstellen lassen würde? Dann müsste die Agentur für Arbeit doch das Arbeitslosengeld für 6 Wochen weiterzahlen, oder?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist ein Problem - nach meinem Dafürhalten darf die Agentur f Arbeit das nicht. In der Kanzlei habe ich dazu auch Urteile- ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Fragen Sie nächste Woche noch mal, da bin ich wieder im Büro Liebe Grüße NB


piwchen

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Kann hier wirklich niemand helfen?


piwchen

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Hallo Frau Bader, ich habe vorsorglich Widerspruch bei der Agentur für Arbeit eingelegt. Es wäre toll, wenn Sie noch einmal nachschauen könnten, wenn Sie wieder im Büro sind.


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