Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer zahlt bei Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit bei ALG I

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer zahlt bei Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit bei ALG I

Januschka78

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Hallo, ich habe jetzt viele Einträge gelesen und sowohl mit dem Arm für Arbeitsschutz als auch dem Arbeitsamt gesprochen und bekomme widersprüchliche Antworten: Ich beziehe ALG I, habe bisher Bewerbungen geschrieben und tageweise freiberuflich gearbeitet. Nun soll ich aber liegen und meine Gyn versucht in meinem besten Interesse zu handeln. Das Arbeitsamt sagte mir das ich ja nun eh nicht mehr dem Markt zur Verfügung stünde und ich mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen solle, dann würde ich dasselbe Geld wie bisher bekommen, nur von der Krankenkasse statt vom Arbeitsamt. Meine Gynäkologin bezweifelt dies, da ich ja zuletzt nicht angestellt war. Die Dame vom Arbeitsschutz sagte da hätte sich die Lage kürzlich geändert und sie könne mir keine echte Auskunft geben, glaube dies aber auch nicht. Was stimmt nun und welchen Unterschied macht es ob meine Ärztin mir ein BV oder eine Arbeitsunfähigkeit attestiert? Vielen Dank, Jenny Müller


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie liegen müssen, ist hier das rechtlich und auch für Sie richtige Mittel die Krankschreibung. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn du liegen musst, wie du sagst, dann bleibt wirklich nur eine AU. Da gibt es nichts zu entscheiden.


Mitglied inaktiv

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Auf keinen Fall BV, weil die KK dann nämlich nicht zahlt und das Amt auch nicht. Der Arzt soll dir eine AU ausstellen, damit muss das AA weiter ALG1 zahlen.


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