Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos während Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslos während Mutterschutz

Oreille

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Hallo Frau Bader, Wir haben diese Woche erfahren, dass unser Betrieb zum 31.7. komplett geschlossen wird. Die Bestätigung der Aufsichtsbehörde steht zwar noch aus, aber es ist wohl ziemlich sicher, dass diese zustimmt und ich so fristgerecht gekündigt werden kann. Sobald die Kündigung also durch ist, muss ich mich zum 1.8. arbeitslos melden. Am 28.7. ist mein letzter Arbeitstag vor dem Mutterschutz und ich frage mich nun, ob ich weiterhin mit einem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (was ja eigentlich der Arbeitgeberzuschuss gewesen wäre) rechnen kann und wie ich diesen beantrage? Außerdem hatte ich geplant, direkt nach dem Mutterschutz ein Jahr in Elternzeit zu gehen. Kann ich das noch weiterhin tun? Mit welcher Höhe an Elterngeld kann ich denn dann rechnen? Wie melde ich die Elternzeit an? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und bedanke mich dafür schon mal im Voraus. Freundliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen dann noch die paar Tage den Zuschuss vom AG, danach Leistungen von der KK in Höhe von Krankengeld. EZ ohne AG geht nicht. Klären Sie nach Ablauf des EG-Bezuges die KK-Frage Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Dein Mutterschutz beginnt günstig :-) Du musst Dich also nicht noch wegen z.B. 3 Tagen von der Agentur für Arbeit "vermitteln" lassen :-D Auf Dein Elterngeld hat die Kündigung keinerlei Auswirkung. Du kannst (wie vermutlich geplant) 1 Jahr EG beziehen. Es zählen 12 Monate Einkommen vor Mutterschutz. Elternzeit kannst Du keine und brauchst Du keine melden, das entfällt dann bei Dir, ohne AG. Lg


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