Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine dringende Frage und dabei das Gefühl, dass weder das Arbeitsamt noch meine Krankenkasse genau Bescheid wissen. Ich bin in der 25. Woche schwanger und mein Arbeitsvertrag, als angestellte Lehrerin in Hessen, endet zum 31.01.17. Kurz nach Bekanntwerden meiner Schwangerschaft wurde mir mitgeteilt das es nicht zu einer Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses kommt. Aus diesem Grund bin ich vom 01.02.17- 19.03.17 arbeitslos. Zudem habe ich von meinem Arzt ein absolutes Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Das Arbeitsamt weigert sich mir für diesen Zeitraum ALG I zu zahlen da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Meine Krankenkasse zahlt jedoch auch nicht, da ich nicht krankgeschrieben bin. In meinem letzten Telefonat mit der Arbeitsagentur wurde mir mitgeteilt das ich nur die Option habe mich von meinem Arzt Krankschreiben zu lassen um Krankengeld zu bekommen. Ist das wirklich so? Oder wird einfach nur versucht die Arbeitslosenstatistik so niedrig wie möglich zu halten und sich vor den Kosten zu drücken? Was kann ich nun tun? Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo, bei einem absoluten BV ist das leider so. Wieso bekommt man als Lehrer ein BV? Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich bin ja gespannt ob Du hier andere Antworten - wie im "Das liebe Geld" Forum erhältst ;-)
Mitglied inaktiv
Das Arbeitsamt hat richtig gehandelt. In Fällen, in denen das Beschäftigungsverbot vor dem ALG-Bezug festgestellt worden ist, und Verfügbarkeit nach dem § 138 SGB III nicht vorliegt, besteht auch kein Anspruch auf Leistungsfortzahlung. Dein Ehegatte/Lebenspartner/Kindsvater ist dir gegenüber unterhaltspflichtig.
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