Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

1 Monat vor Mutterschutz Arbeitslos

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 1 Monat vor Mutterschutz Arbeitslos

Yavkiss88

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Hallo liebes Experten Team. Ich habe letztes Jahr den Job gewechselt und der ist nur bis zum 31.3.2021 befristet. Jetzt bin ich natürlich schwanger geworden und zum 7.6 ausgezählt. Der Mutterschutz wäre zum April. Da ich nicht von ausgehe das mein Arbeitsvertrag Verlängert wird, da ja im Anschluss der Mutterschutz beginnt bin ich ein bisschen überfordert welche Ansprüche ich habe Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld. Kennt sich jemand mit der Situation aus und kann mir da weiter helfen oder an wenn soll ich mich da am besten wenden vorallem weil da ja auch kein Beitrag mehr zur Krankenversicherung gezahlt werden würde. Ich hoffe es ist verständlich


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie melden sich spätestens 3 Mo. vor Vertragsende beid er Agentur für Arbeit und bekommen dann ARbGeld 1. Im Mutterschutz in Höhe von Krankengeld. Liebe Grüße NB


85kathali

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Ich war vor ein paar Jahren in der gleichen Situation war/bin gesetzlich pflichtversichert und hatte davor lange genug gearbeitet um Anspruch auf ALG 1 zu haben. Bei mir lief es so (könnte heute natürlich anders sein): Ich habe mich arbeitssuchend gemeldet und dann bis zum Beginn des Mutterschutzes ALG 1 erhalten. Danach 14 Wochen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe des ALG 1. Danach habe ich Elterngeld bezogen und war in dieser Zeit durch den Eltrrngeldbezug auch krankenversichert. Über den Ehemann kann man, falls dieser gesetzlich versichert ist, auch nach dem Elterngeldbezug kostenlos familienversichert sein. Ansonsten muss man sich danach selbst versichern. Sobald die Betreuung des Kindes gesichtet ist, kann man wieder ALG 1 beantragen, ist dann auch wieder kostenlos krankenversichert.


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