Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsbescheinigung für anmeldung zur kita

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsbescheinigung für anmeldung zur kita

Lueli1988

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Mein Arbeitgeber, hat mir heute geschrieben, dass er mir eine solche nicht ausstellen kann. Ich brauche diese aber weil ich einen Kita Platz beantragen will. Ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet?


User-1722183313

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Ich habe den Vertrag (geschwärzt an sensiblen Stellen) gezeigt.


Berlin!

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Was soll denn dein AG bescheinigen? Grundsätzlich ist er dazu verpflichtet, die Arbeitszeit zzgl. Weg zu bescheinigen. Dafür gibt es hier Vordrucke. Ist arbeitsvertragliche Nebenpflicht.


Lueli1988

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Vielleicht kennt man das in Berlin nicht… in Niedersachsen muss ich um mein Kind bei der Kita anmelden zu können eine Arbeitsbescheinigung und der steht wo ich angestellt bin, wieviele Stunden ich arbeite in der Woche, an welchen Wochentagen und von wann bis wann die Elternzeit genehmigt wurde… und das muss ich dann bei unserer zuständigen Behörde einreichen… und genau dieses Schreiben kann mein Arbeitgeber angeblich nicht ausfüllen und gegenzeichnen… meine Frage ist nur ob er dazu verspricht er ist diese Bescheinigung auszufüllen… ich bin derzeit noch in Elternzeit


MamaausM2

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Ja er ist verpflichtet diese Bescheinigung auszufüllen. Bei uns im Saarland gibt es dafür ein Formular


Soie

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Oder arbeitest Du aktuell Teilzeit in Elternzeit? Wenn noch gar nicht sicher ist wie und an welchen Arbeitstagen Du nach der Elternzeit arbeitest versteh ich den Arbeitgeber schon das er mit der Bescheinigung ein Problem hat.


Berlin!

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Doch. Man kennt sowas in Berlin Hier arbeiten Eltern auch und bringen ihre Kinder in die Kita. Und ich habe ja auch geschrieben, dass es dafür eigens ein Formular gibt. Ist noch nicht fix vereinbart, wann Du wieder aus der Elternzeit kommst. wie viele Stunden Du dann arbeitest und ggf, auch wo Du arbeitest, kann Dein AG Dir das auch nicht bestätigen. Stehen hingegen alle diese Dinge fest, muss die Bescheinigung auch ausgestellt werden.


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