Samsone
Hallo Frau Bader, ich habe neben meiner Haupttätigkeit noch einen Nebenjob auf 450-€-Basis. Nach der Entbindung plane ich, für beide Tätigkeiten Elternzeit zu beantragen. Wäre es möglich, während der Elternzeit (und Elterngeldbezug) bei dem Arbeitgeber des 450-€-Jobs mit der Übungsleiterpauschale als sozialversicherungsfreie Honorarkraft (bis zu 2400€ pro Kalenderjahr) zu arbeiten? Danke für Ihre Hilfe.
Hallo, ja. Müssen Sie aber der EG-Stelle melden. Der andere AG muss hier nach meiner Meinung nach nicht gefragt werden, weil Sie dort ja schon vorher gearbeitet haben. Liebe Grüße NB
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