Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alleinerziehend und muss ins Krankenhaus...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Alleinerziehend und muss ins Krankenhaus...

Mitglied inaktiv

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Hallo, wie schon oben geschrieben bin ich alleinerziehend und muss für gut 8 Tage ins Krankenhaus... Meine Mutter würde solange auf meinen Sohn (17 Monate) aufpassen. Nun meine Frage, hat sie in diesem Fall denn nicht auch Anspruch auf Sonderurlaub ?? Also bezahlt... Irgendwie finde ich da im Internet nichts :-( Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen. DANKE


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen den Verdienstausfall erstatten. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Lass Dir eine Haushaltshilfe verschreiben und nehm da Deine Mutter. Die Krankenkasse ersetzt dann ihren Verdienstausall. Am besten rufst Du morgen mal bei Deiner Krankenkasse an und schilderst denen das, die können Dir das am besten erklären. Hatte auch gerade eine Haushaltshile, und wurde von meiner Kasse toll beraten am Telefon. Wichtig ist, dass sie vorher jetzt keinen Urlaub nimmt, denn dann zahlen sie nicht. War bei einer Freundin so. Also erst abklären lassen. Alles Gute


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