Angelochek25
Hallo Frau Bader, ich stecke gerade in einem großen Problem und hoffe Sie können mir weiterhelfen. Kurz zu meiner Situation: Ich bin alleinerziehend (Sohn 1,8 Jahre alt) Vater ist unbekannt(One Night Stand).Vor meiner SS habe ich in einem Vollzeitjob im Labor gearbeitet,bin jetzt in Elternzeit bis Nov.2021 .Dieser Job ist aber sehr weit entfernt(bin vorher mit Auto 2std.hin und 2 Std.zurück gefahren). Ich bekomme jetzt ALLG II bis zum Ende der Elternzeit.Kita fängt ab August 2021 an.Nun weiß ich nicht wie ich es dann unter einen Hut bringen soll Kita und Job(meine Arbeitszeiten waren immer von 11-20(manchmal ÜStd. bis 21.30Uhr).Frühdienst ist bei meinem AG nicht erwünscht,da sehr viele ihn haben.Bin auf mich alleine gestellt.Mein Wunsch ist es einen Teilzeitjob(20-30std)wohnortnah zu finden.Kann ich Probleme mit dem Jobcenter dadurch bekommen? Ich bestehe noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.Ich habe gelesen dass die Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit 3 Monate beträgt(Sprich ich müsste im Juli dann kündigen damit ich im Nov.da raus bin) aber ob ein neuer Arbeitgeber auf mich 3 Monate warten wird ist sehr fraglich.Zudem wurde ich in meinem Job vor meiner SS von einem Mitarbeiter sexuell belästigt und mir wird sehr schlecht wenn ich daran denken muss wieder mit dieser Person arbeiten zu müssen(AG weiß davon Bescheid,ich wurde aber mundtot mit einem Schreiben,was ich aus Angst vor Kündigung unterschrieben habe ,gemacht). Was und wie kann ich einen neuen Job ohne Angst vor einer Sperre vom Jobcenter finden bzw. unterschreiben und dabei die Kündigungsfristen einhalten? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, sie können doch in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten und dann am Ende der Elternzeit entscheiden, was Sie machen. Probleme mit dem Jobcenter bekommen Sie nur, wenn Sie den Vertrag kündigen ohne einen neuen zu haben. Liebe Grüße NB
mellomania
denn du darfst in der elternzeit ja bis zu 30 h arbeiten woanders, allerdings muss dein AG zustimmen. wenn du zwei jahr ez gemeldet hattest, kannst du das 3. jahr noch dranhängen und dich in ruhe bewerben. dann arbeitest du mal die 30 h und schaust wie es dir gefällt wenn du was findest und wenn das safe ist DANN kündigst du. würde das nicht vorher machen. wenn alle stricke reißen hast du immer noch den job im rücken. ich schlage dir vor dich zu bewerben, und wenn du die stelle haben könntest, deinen AG um erlaubnis bitten (dürfte kein problem sein wenn er dir keine frühschicht anbieten kann/mag, außer es wäre ein direkter konkurrent) , den job anzutreten und dann erst zu kündigen, wenn du beim neuen AG bleiben möchtest.
Angelochek25
Kriege ich damit keine Probleme mit dem Jobcenter? Jobsuche kann ich erst nach der Kitaeingewöhnung antreten.(August-September 2021). Wenn ich im Oktober dann einen neuen Job finden sollte,dann könnte ich trotzdem meinen AG fragen ob ich bei einem anderen AG arbeiten könnte? wäre das nicht sehr kurzfristig für meinen jetzigen AG?(Elternzeit endet im NOV.2021)? Tut mir leid ich bin so verwirrt,weil ich echt keine Fehler machen möchte,weder mit Jobcenter ,noch mit einer neuen Stelle.Habe Existenzangst und vor einer Sperre.
Mitglied inaktiv
ich weiß gar nicht, ob es überhaupt eine "sperre" bei alg2 gäbe? fakt ist ja eigentlich, dass du den Job nicht mehr machen kannst und zwar aufgrund der Arbeitszeiten. andere gründe würde ich gar nicht anführen. für mich hieße das: jetzt fristgerecht kündigen und dich dann ab August bewerben.
Julisa
Ich musste nach meinem 2. Kind auch selbst kündigen weil die Arbeitszeiten sich nciht mit den Betreuungszeiten vereinbaren ließen. Ich konnte nachweisen dass ich versucht habe die Arbeitszeiten anzupassen, hatte schriftlich vom Arbeitgeber dass dies aus betrieblicher Sicht nicht möglich wäre. Ich habe deswegen keine Sperre bekommen, weil die Betreuung des Kindes vor geht. Das war allerdings 2007. Keine Ahnung ob sich da was geändert hat. Ich würde mich an deiner Stelle mal ans Jobcenter wenden und mich da beraten lassen, die müssten dir das ganz genau sagen können.
Felica
Tipp, am besten erst mit dem Berater vom JC und dem AA besprechen, weiße auf das Problem Kinderbetreuung hin und nutze die Zeit um dich schon mal zu bewerben bzw zu schauen was genau du machen kannst. Dann erst mit deren OK kündigen. In der Regel ist es dann kein Problem und es gibt keine Sperre. Anders wenn du erst kündigst und dann dort vorstellig wirst. Bedenke, wenn du auf den Tag genau kündigst an dem deine EZ endet, hast du 3 Monate Kündigungsfrist, zu jedem anderen Termin wäre es deine vertragliche Kündigungsfrist. Weiß ja nicht wann genau in November deine EZ endet. Du könntest es dir also auch offen halten, was neues suchen und dann erst kündigen. Denke mal du wirst sowas wie 4 Wochen zum Monatesende haben. Dann könntest du im August erst die Eingewöhnung machen, im September mit der Jobsuche anfangen und dann Anfang Oktober zu Ende Oktober kündigen. Alternativ, Anfang November kündigen und schauen ob du bis Ende November dann die Tage mit Urlaub oder Überstunden überbrückst oder für die kurze Zeit schaust wegen der Betreuung. Notfalls halt einen Aufhebungsvertrag machen, wenn der AG mitmacht. Worauf ich bei den Randbedingungen fast wette.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Nach nun 7 jähriger Elternzeit (3 Kinder), möchte ich nun in Teilzeit während der Elternzeit für 16 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber tätig werden. Der Antrag wurde nach langer Diskussion genehmigt. Nun soll ich am 01.02.25 starten. Mein Kollege teilte mir allerdings heute mit, dass ich eine völlig neue Tätigkeit aufneh ...
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...