Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alg1 und Kinderkrankentage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Alg1 und Kinderkrankentage

chrissi14

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin frisch alg1 Empfänger mein Mann geht arbeiten. Wenn das Kind nun krank wird, darf mein Mann seine restlichen kinderkrankentage nehmen? Ich bin ja im Grunde jetzt ständig unter Abrufbereitschaft, falls ich einen neuen Job bekomme.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, hierzu ein Zitat von der Agentur für Arbeit: "Bitte lassen Sie sich von einem Arzt schriftlich bestätigen, dass Sie Ihr krankes Kind betreuen müssen. Dieses sogenannte „ärztliche Zeugnis“ reichen Sie bitte als Beleg bei Ihrer Agentur für Arbeit ein. Betreuen Sie Ihr krankes Kind, erhalten Sie in der Regel weiterhin Arbeitslosengeld. Wie lange Sie die Leistung bei länger andauernder Krankheit beziehen können, ist nicht festgelegt, sondern abhängig von Ihrer persönlichen Situation. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner gibt Ihnen im konkreten Fall gerne weiter Auskunft. Weitere Informationen gibt Ihnen Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner." Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/das-muessen-sie-beachten/krankheit-pflege-betreuung Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

abrufbereitschaft heißt aber niht, dass du morgens angerufen wirst, un in 30 minuten da sein musst. du bist zu hause und dein mann MUSS SCHRIFTLICH auf der km des kindes angeben, dass NIEMAND anderes DAHEIM ist um das kind zu betreuen, was bei euch ja nicht der fall ist. uns wurde das mal verwehrt. kind war mehre tage krank und es war eine absageschicht vom mann dazwischen. der tag wurde mir dann verwehrt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ihr habt keinen Anspruch drauf: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Sie sind berufstätig und haben selbst Anspruch auf Krankengeld. Ihr Kind ist gesetzlich versichert. Es gibt im Haushalt keine andere Person, die Ihr Kind pflegen kann. Sie haben eine Bescheinigung vom Arzt, dass Ihr Kind betreut werden muss..... Siehe AOK.de


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, Ich bin im Moment noch in Elternzeit, die Elterngeld Zahlungen sind ausgelaufen, nun teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich deswegen kein Anrecht auf kinderkrankentage hätte. Ist dies korrekt? Mit freundlichen Grüßen

Liebe Frau Bader, Meine Krankenkasse hat mir gerade mitgeteilt, dass es wohl folgenden Vorteil gibt, wenn sowohl Mutter als auch Vater bei der gleichen Kasse sind: die Kinderkrankentage könnten vollkommen flexibel unter den Partnern aufgeteilt werden, ich könnte z.B. alle 20 Tage nehmen, mein Mann dann eben keinen. Wenn die Partner bei zwei vers ...

Hallo Frau Nicola Bader Ich habe zwei Jobs. Nebenjob und Teilzeit. Meine Kinder haben gerade Durchfall deswegen sie nicht in den Kindergarten können. Ich würde morgen beim Kinderarzt für zwei Tage einen Kind krank Tage machen wo ich für meinen Nebenjob Zuhause bleiben würde. Am Abend habe ich den Teilzeit Job wo ich arbeiten gehen will da ...

Guten Morgen Frau Bader, Hat ein kind mit Schwerbehinderung und Merkzeichen B per se einen Anspruch auf Betreuung bei Krankheit wenn es über 12 ist oder wird das individuell nach Hilfebedarf entschieden? Muss ich das extra beantragen? Oder bekomme ich die Kind krank Tage automatisch? Vielen Dank, Karina

Guten Abend, mein Partner und ich gehen ab Januar 2024 in Teilzeit Elternzeit wieder arbeiten. Er hat 24 Std / Woche und ich 28 Std / Woche vereinbart. Wie ist es aber mit "Kind krank"? Muss ich für diese Monate das Geld zurückzahlen, weil ich weniger arbeiten kann? Gibt es eine Quelle dazu? LG und danke

Guten Tag Frau Bader, mein Sohn (13 J.) hat sich sein Bein gebrochen und Gips (notversorgt in der Notaufnahme). Nun hat er noch einen Termin beim Chirurgen. Dieser fällt in meine Arbeitszeit. Ich bat meinen Chef um Freistellung oder Nehmen meiner Überstunden für diesen Termin. Obwohl kein triffiger Grund vorliegt, genehmigt er es nicht und beste ...

Hallo Frau Bader,   ich habe eine 120 Stunden Arbeitsvertrag. Arbeite 5 Tage jeweils 6 Stunden. Aktuell war ich 5 Tage mit Kind krank. Der Arbeitgeber zieht mir die Stunden vom Gehalt ab und ich bekomme diese von meiner Krankenkasse erstattet. Soweit Alles gut. Jetzt weiß ich nicht, wie ich die Stunden auf den Arbeitszeitnachweisen ...

Hallo, der Vater meiner Tochter und ich leben getrennt. Unsere Tochter lebt bei mir und besucht ihren Papa recht häufig. Über den Umgang haben wir uns untereinander geeinigt. Es gibt also keine ganz feste Regelung oder gar einen Titel.  Ich bin Landesbeamtin und unsere Tochter ist deshalb beihilfeberechtigt und privat versichert. Ihr Vater i ...

Hallo.    folgende Situation, als mein Sohn (3j) am 09.12 - 13.12 krank wurde ist mein Partner mit ihm zum Arzt, dieser hat den kleinen direkt krankgeschrieben weil er eine schwere Hals Entzündung hatte.   ich selber war zu dem Zeitpunkt nur ein paar Tage vor errechneten Termin für das zweite Kind. Also konnte ich die Betreuung meines gr ...

Hallo. Frage zu kind krank. Ich arbeite 130 h im Monat. Meistens  8h pro Tag,aber auch mal 10h und auch mal Tage frei. Je nach Dienstplan.  Jetzt hatte ich kind krank. Ist es richtig das da nur der tagesfaktor 6h berücksichtigt wird und nicht meine geplante Zeit? Zb von 8 bis 16 Uhr -> 8h oder 21 Uhr bis 7 uhr ->10h  (Auf dem zeitkonto. ) ...