Marika864
Hallo Frau Bader, ich habe im Januar wieder in Teilzeit in Elternzeit angefangen zu arbeiten. Ich bin wieder schwanger und gehe Ende März wieder in den Mutterschutz. Mein Arbeitgeber hat mir eine Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag vorgelegt. In dieser steht,dass die Arbeitszeit sowie das Gehalt, bis zum Beginn des Mutterschutzes reduziert wird. Kann ich dieses Formular bedenkenlos unterschreiben? Ich möchte den grundsätzlichen Vertrag ja nicht ändern und mir offen lassen, auch wieder in Vollzeit arbeiten zu können. Ich würde mich über eine Antwort freuen. Viele Grüße, Marika
Hallo, wenn es wirklich auf diesen Zeitraum beschränkt ist, ja. Liebe Grüße NB
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