Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderung Arbeitsvertrag im BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Änderung Arbeitsvertrag im BV

Else B.

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gerade etwas hilflos und überrascht von meiner Situation. Ich habe einen Sohn und befinde mich noch in der Elternzeit, gehe aber Teilzeit arbeiten. Nun bin ich wieder schwanger. Die Arbeit in Teilzeit geht bis zum Ende des 2. Erziehungsjahres im November. Ab 03. November wollte ich wieder in Vollzeit arbeiten bis ich am 01.02. in den Mutterschutz gehe. Nun wurde ich heute überraschend ins Beschäftigungsverbot geschickt durch meinen FA. Mein Arbeitgeber hat mir erklärt, dass ich weiterhin normal mein Gehalt erhalte. Was ist aber ab November? Erhalte ich dann weiter das Gehalt für die Teilzeit oder für die Vollzeittätigkeit die dann wieder beginnen würde? Und noch eine Frage: Ich hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt und will nun das 3. Jahr gern für später aufheben. Bis wann muss ich das beantragen? Kann der Arbeitgeber das ablehnen? Vielen Dank für Ihre Mühe


Mitglied inaktiv

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Im BV den Teilzeitvertrag auf Vollzeit aufzustocken, ohne je auch nur einen Tag Vollzeit zu arbeiten kann man unter Erschleichung von Sozialleistungen verbuchen. Nein, der Arbeitgeber und die Gehalt erstattende Krankenkasse müssen sich darauf nicht einlassen.


Mitglied inaktiv

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Vertrag ist Vertrag. Jetzt TZ Gehalt ab Nov. VZ Gehalt. Alles Gute :-)


Mitglied inaktiv

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Keine Sorge, Du bekommst ab November das Vollzeit-Gehalt und bis dahin das Teilzeitgehalt. Wie auch geplant. wenn Dein TZ-Vertrag auf die EZ befristet ist und diese ganz regulär im November ausläuft, dann ist alles völlig OK. Da ist nichts mit Erschleichen von Sozialleistungen, den "Hinweis" würde ich gekonnt überlesen. Könnte man nur drüber nachdenken wenn du jetzt "EXTRA den TZ-Vertrag kündigen würdest nur um dann das VZ-Gehalt zu bekommen. Und klar kannst Du dir auch das 3te Jahr normal aufheben, würde ich dem AG auch bald mitteilen. Der kann das ablehnen, muss er aber nicht.


Sternenschnuppe

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... schaffst Du es nicht einmal die Texte richtig zu lesn Uriah. Sehr bedenklich, und nein, ich will keine PN und ich lese auch keine weitere Antwort von Dir an mich. Wie immer ;-)


Sonnenschein007

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Das ist ja keine Änderung, sondern die Elternzeit und der abgeschlossene Vertrag im Rahmen der Elternzeit laufen aus und der Vollzeit Vertrag greift wieder. Somit gibt es dann bis zum Mutterschutz das Gehalt des Vz Vertrages. Was daran erschlichen sein soll erschließt sich mir nicht. Alles Gute.


Mitglied inaktiv

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Richtig, wenn nur der TZ-Vertrag ausläuft, dann ist das keine Vertragsänderung. Dann kann man auch nicht sagen "möchte ab ... wieder Vollzeit". Daher sind die Überschrift und der Text irreführend. Eine gewünschte Vertragsänderung im Sinne einer Aufstockung wäre Mißbrauch, aber wenn einfach eine befristete Teilzeit ausläuft und der ursprüngliche Vertrag wieder von selber aktiv wird, dann ist das legal.


Else B.

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Hallo. Danke für eure Antworten und sorry für die irreführende Überschrift, ich wusste nicht wie ich es ausdrücken soll. Ich möchte wirklich nichts erschleichen und das BV war von mir auch nicht geplant, es hat mich eher völlig kalt erwischt, aber nun ist es nun mal so. Das uch zunächst Teilzeit und ab dem 2. Geburtstag wieder Vollzeit gehe war von mir schon kurz nach der Geburt so beantragt. Also Danke nochmal für die Antworten.


Mitglied inaktiv

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Klar kann man das sagen. Sie hat 2 Jahre TZ bisher gemeldet und kann sich jetzt frei dafür entscheiden das 3te dran zu hängen oder nicht. Was auch alles im ersten Text steht. Jeder andere hat es auch so verstanden.


Sternenschnuppe

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Das haben auch alle verstanden, die bei dem Wort BV nicht gleich rot sehen. Alles gut :-)


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