Frage im Expertenforum Kinderbetreuung an Gaby Ochel-Mascher:

Medikamente im Kindergarten

Gaby Ochel-Mascher

 Gaby Ochel-Mascher
Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Frage: Medikamente im Kindergarten

Mitglied inaktiv

Hallo, obwohl ich in der Elternvertretung unseres Kindergartens nur Schriftführerin bin, wurde ich mehrfach auf Folgendes angesprochen: in der Vorschulgruppe (5 und 6-Jährige) hat ein Kind aus seiner Tasche ein Asthmaspray rausgeholt und es anderen Kindern in den Mund gesprüht. Daraufhin haben die Erzieherinnen es unterbunden und den betroffenen Kindern den Mund ausgespült. Ich habe dazu folgende Fragen: 1. Ist es laut Gesetz erlaubt, daß Kinder so ein Spray überhaupt in ihrer Tasche haben dürfen? Muß es nicht verwahrt werden? 2. Müßten nicht sofort die Eltern der betroffenen Kinder informiert werden, da es ja auch zu allergischen Reaktionen kommen kann? Lieben Gruß, Birga


Hallo Birga2, ich habe Ihre Anfrage an den Leiter eines hiesigen Kindergartens weitergeleitet und melde mich wieder. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


Hallo Birga2, Hier die versprochene Antwort des Kindergartenleiters: "Die Eltern müssen im Kiga eine Bescheinigung des Arztes vorlegen dass, das Kind dieses Medikament braucht und wie es verabreicht werden soll. Bei Notfallmedikamenten dürfen mit dieser Bescheinigung und Rücksprache mit den Eltern Erzieher diese Medis auch geben. Asthmaspray ist ein Notfallmedikament und die Kinder sollen nach Möglichkeit selber damit umgehen lernen. Wenn die Bescheinigung vorliegt und alle Bescheid wissen (Eltern und Erzieher) spricht aus meiner Sicht nichts dagegen das, dass Kind den Spray selbst benutzt. Das ein Asthmapatient mit seinem überlebenswichtigen Medikament spielt ist ungewöhnlich, da auch das Kind schon weiß wie wichtig es ist. Aus meiner Sicht haben die Kolleginnen sich richtig verhalten. Mund ausspülen und gut ist es. Meiner Meinung nach müssen die Eltern, wenn keine allergische Reaktion ausgelöst wurde, nicht umgehend benachrichtigt werden. Es reicht vollkommen diese Begebenheit bei der Abholsituation zu erwähnen." Freundliche Grüße Gaby O-Mascher


Mitglied inaktiv

Vielen Dank für Ihre Antwort! Lieben Gruß, Birga


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