salsa
hallo, ich habe eine 14jährige tochter. bisher war sie am wochenende bis 22 uhr unterwegs, immer mit anderen mädchen oder in einer gruppe und wurde auch von anderen nach hause gebracht, bzw. haben mädchen bei uns übernachet. jetzt war sie zweimal bei open-air veranstaltungen (die anderen teen sind 14-16 jahre), da durfte sie dann um 23 uhr zuhause sein.dies sollten ausnahmen sein, doch jetzt am wochenende möchte sie wieder so lang raus. zusammen mit 2 anderen mädchen möchte sie auf ein fest, die drei wären die ganze zeit zusammen und die anderen mädchen übernachten bei uns. wäre schön, wenn ihr mir eure gedanken dazu sagen würdet. vielen dank! salsa
mein Gedanke dazu ist, was ist das für ein Fest, zu dem die Mädchen wollen? Ist es eine private Feier, dann würde ich meiner Tochter (15 J.) zunächst eine Deadline bis 24.00/1.00 Uhr setzen u. bei einem Anruf evtl. auch verlängern, vorausgesetzt ich könnte sie abholen bzw. eine Taxifahrt wäre nicht zu teuer. Auf einem öffentlichen Fest haben die unter 16jährigen nach 22.00 Uhr ohnehin nichts mehr verloren und idR wird der Veranstalter auch darauf achten, dass sie um 22.00 Uhr verschwinden. Aber selbst wenn nicht, hier wäre das unverrückbare Ende 22.00 Uhr.
Ich lehne mich gerne ans Jugendschutzgesetz an und somit ist bei uns (Kind ist 15) auf Festen (z.B. Kirmes) um 22 Uhr Schluß (hier gerne noch in Begleitung eines Erwachsenen). Und mir ist es egal ob sie zu Zweit oder zu Fünft sind und auch egal ist mir, wie alt die anderen Kinder sind oder ob andere Eltern es erlauben.... Ab 16 Jahren dürfte sie dann bis 24 Uhr. LG mamaj
die Frage ist: Was ist es für ein Fest??? 14/15 selbst 16-jährige Mädels schaffen es nicht sich gegen Betrunkene die z.B. auf einem Stadtfest oder jetzt auf den Volksfesten zu finden sind sich zu wehren. Ich denke so abgebrüht werden sie noch nicht sein - von daher: 22 Uhr ist Schluß - außer es ist dann ein Erwachsener zumindest in der Nähe der dann Anlaufstation ist wenn Probleme auftauchen. Gruß Birgit
nach 22.00 Uhr darf ein Jugendlicher unter 16 j nich mehr ohne Begleitung eines Erziehungsberichte drausen sien. so sind die Regeln.. NG
Nein, so sind die Regeln nicht, zumindestens nicht die gesetzlichen.nDeine können selbstverständlich so sein. Das Jugendschutzgesetz Regel nur den Aufenthalt in Kneipen, Restaurants, öffentlichen Tanzveranstaltungen, Volksfesten usw. Auf der Strasse fahren oder rumlaufen dürfen auch unter 16 jährige nach 22.00 Uhr. Sonst kämen sie ja auch gar nicht nach Hause :-). Es gibt keine gesetzlich geregelte Sperrstunde für Kinder und Jugendliche.
Hallo, kommt auf die Veranstaltung an. Auf das Open Air hier in der Nähe - dürfte mein Sohn (fast 15J) gar nicht alleine. Ich hab da so lange Sanitätsdienst gemacht, da würde ich keinen Jugendlichen ohne Aufsicht alleine hinlassen. Wenn ich dort Dienst hätte, und er regelmässig bei mir vorbei schaut ist das was anderes. Ansonsten hier im Dorf z.B zum Maibaumaufstellen, zum Dorffest, Johannisfeuer - da muss mein 11jähriger um 21-22 Uhr zuhause sein - der Große (fast 15J) um Mitternacht. Aber da gibts definitiv keinen Alkohol für die Jungs und da ist soviel Verwandschaft/Bekanntschaft mit dort - die passen alle mit auf. Da lass ich die Jungs einfach rennen... Gruß Dhana
Das Jugendschutzgesetz macht doch dazu klare Aussagen.
vielen dank für eure gedanken ! die anderen mädchen sind jetzt hier, sie machen sich hier "ausgehfertig" und gehen um 17 uhr los. 22 uhr müssen sie vom fest weg und dann zusammen nach hause, bzw. hier zu uns fahren. so habe ich ein gutes gefühl dabei. DANKE salsa
hallo salsa, in so einer gruppe drücken wir auch mal ein auge zu. letztens waren sie zu 6. - 4 Mädchen, 2 jungs da haben wir 24 Uhr gestattet und um 22:30 Uhr kamen sie dann schon von alleine zurück. ansonsten ist aber 22 Uhr spät genug finde ich und alleine mag ich gar nicht wenn sie noch so spät unterwegs ist. da bin ich ne echte glucke :) lg antje
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