Ninafast41
Hallo,
bei meinem Sohn (16) wurde letzten Monat eine mittelschwere Depression diagnostiziert. Wir sind auch seit etwas über einem halben Jahr mit der Klassenlehrerin und der Stufenleitung diesbezüglich im Gespräch und waren stets offen.
Durch die Depression hat mein Sohn häufig Schwierigkeiten, morgens aufzustehen und in die Schule zu gehen. Mal schafft er es einfach nicht, mal hat er Kopfschmerzen etc.
Nun habe ich eine Mail der Klassenlehrerin bekommen, dass es jetzt nicht mehr reicht, wenn ich ihn entschuldige, sondern dass er ein ärztliches Attest über jede Fehlstunde bräuchte, "vielleicht könne man ihn ja so motivieren".
Es sind noch sechs Wochen bis zu den Sommerferien, er will auch nach diesem Schuljahr die Schule wechseln (auch das weiß die Lehrerin), weil er das Schuljahr nicht schafft.
Ist die Attestpflicht überhaupt haltbar? Ich lese überall immer nur, dass die Schule es einfordern darf, wenn sie Zweifel an der Krankheit haben, aber bei ihm ist die Depression ja diagnostiziert...
Hat jemand hier vielleicht ähnliche Erfahrungen?
Diese Situation erhöht den Druck auf uns beide, was ja bei dieser Erkrankung nicht gerade förderlich ist...
Ich hoffe auf einen regen Austausch
Ich weiß nicht, wie die rechtliche Lage ist, aber in der Klasse meiner Tochter hatten mehrere Schüler, die oft oder länger fehlten, Attestpflicht. Solche, die einfach keine Lust hatten oder wegen "Konsum" nicht aus dem Bett kamen, aber auch die, die tatsächliche medizinische Gründe hatten (eigene chronische Krankheit, psychische Probleme aufgrund Krankheit der Mutter etc.). Schüler wie meine Tochter, die immer mal wieder kurz wegen Krankheiten fehlten, brauchten hingegen nicht mal ein Attest bei angesagten Leistungsnachweisen. Erst bei der Prüfung. Der Sohn meiner Freundin ist "auffällig", vermutlich in Richtung Asperger (nicht getestet). Er schafft es manchmal auch nicht zur Schule oder kann einfach nicht an bestimmten Sachen teilnehmen. Die Schule verlangt Krankschreibungen, angeblich damit sie keinen Ärger bekommen, weil sie ihrem Bildungsauftrag nicht nachkommen. Sonst müssten sie Meldung ans Jugendamt machen wegen der Fehltage. Angeblich. Könntest du mit dem behandelnden Arzt absprechen, dass er einfach auf Anruf oder E-Mail ein Attest/AU/Krankschreibung ausstellt und ggf. direkt an die Schule schickt? Oder du reichst sie irgendwann nach? Da müsste es doch eine angemessene Frist geben.
Danke für deine Antwort. Ich habe die Sache jetzt mal etwas sacken lassen und werde erstmal den Arzt anschreiben und ihn über die Situation aufklären und auch der Lehrerin noch eine mail schreiben.
Hallo, zumindest bei uns (Rechtslage kenne ich nicht) gibt es auch für längerfristig oder chronisch Kranke Attest-Pflicht. Auch in diesem Fall gibt es Schwänzen, und die Attest-Pflicht ist dann durchaus der Motivator, an Tagen, an denen es nicht so schlimm ist, aber es "bequem" wäre zu Hause zu bleiben, trotzdem in die Schule zu kommen. Sprich mit dem Arzt. Meines Wissens nach gibt es Atteste, die beinhalten, dass man an "guten Tagen" kommt, aber an den anderen entschuldigt ist. Oder lass ihn ganz krank schreiben, wenn Dein Sohn eh die Schule wechseln wird. Dann hat er vielleicht Zeit, in Ruhe gesund/gesünder zu werden, um im neuen Schuljahr wieder gut starten zu können. Viele Grüße
Danke für deine Antwort. Ganz krankschreiben lassen möchte ich ihn ehrlich gesagt nicht, da die Gefahr hoch ist, dass er so nur noch tiefer rutscht und nicht mehr aus seinem Tief herauskommt... Ich werde heute noch dem Arzt eine Mail schicken und ihn um Rat bitten, am Mittwoch haben wir ein Elterngespräch bei seiner Therapeutin, da werden wir es auch nochmal ansprechen... Liebe Grüße
Hallo, Ob die Lehrer das fordern dürfen weiss ich nicht, aber sprech doch mal die Schulpsychologin an wie bei anderen das gehandhabt wird Ist er denn in einer Tagesklinik oder einer regelmäßigen Therapie ? Ich würde den Therapeuten ansprechen oder den Psychiater dass in solchen Fällen bei Anruf ein Attest gestellt wird, nur finde ich es ärgerlich ( ich musste Atteste immer zahlen) und aufwändig für Euch als Eltern.
Danke für deine Antwort. Er macht eine Therapie, auch darüber sind die Lehrer informiert. Ja, das finde ich halt auch... Es wird ihm so zwar ungemütlich gemacht, zu Hause zu bleiben, aber wir als Eltern müssen jedes Attest mit drei Euro bezahlen und auf der anderen Seite hat der Arzt eh immer die Praxis voll, sodass man ihm mit so etwas nur die Zeit stiehlt... Ich schreibe heute noch den Arzt an und frage ihn, was er zu der Situation sagt. Mit der Therapeutin unseres Sohnes haben wir diese Woche einen Elterntermin, da werde ich es auch ansprechen. Diese ganze Situation ärgert mich echt sehr, da mein Sohn und ich die ganze Zeit den Lehrern gegenüber offen waren. Vor zwei Wochen war der Elternsprechtag, da hätte man uns ja auch vorwarnen können...
Das tut mir sehr leid für Euch, dass da jetzt für die letzten Wochen noch plötzlich diese Auflagen kommen. Ich kenne die rechtliche Lage nicht, hatte nur beim Lesen den Eindruck dass es nach Aktionionismus der Schule klingt, für spätere evtl. Nachfragen von anderer Seite (evtl. der neuen Schule, Schulamt...). Schade, da Ihr ja so offen wart! Ich würde versuchen, an eine wirklich verbindliche rechtliche Aussage zu gelangen, dann kann man ganz anders agieren. Alles Gute auch für die neue Schule!
Ich kenne mich mit der rechtlichen Situation leider auch nicht aus, kann aber berichten, wie es bei uns war: Unsere Tochter (fast 16) hat sich auf Grund psychischer Probleme (Komorbidität/Begleiterscheinungen ihrer Grunderkrankung) sehr häufig entlassen lassen. Hierfür ist jedes Mal a) ein Anruf bei den Eltern, dass das Kind gerne gehen würde und b) das Holen eines Entlasszettels, auf dem erst der entlassende Lehrer und dann im Gegenzug die Eltern unterschreiben müssen, erforderlich. Auch kam unsere Tochter häufig erst zur 2./3./4. Stunde in die Schule, weil sie vorher nicht aufstehen konnte. Hierfür war dann jedes Mal die Info (per Telefon oder Mail) ans Sekretariat nötig. Als wir ein Schreiben der Ärztin vorgelegt haben, was Sache ist, fiel immerhin der Anruf bei uns wegen der bevorstehenden Entlassung weg. Den Rest mussten wir trotzdem machen. Finde ich auch ok. Als sie dann eine Weile durch die Ambulanz für Schulabsentismus betreut wurde, lautete die Vereinbarung, dass sie jedes Mal, wenn sie sich entlassen lassen wollte, direkt danach in die Ambulanz fahren musste, um dort mit einem Arzt den Grund für die Entlassung zu besprechen. SEEEEHR aufwändig und umständlich (ist ja nicht nebenan), hat aber dazu geführt, dass sie sich kaum noch entlassen ließ. Die Frage ist halt, wie sinnvoll es ist, nur deshalb in der Schule zu bleiben, weil man den Aufwand scheut - obwohl es einem mental richtig schlecht geht. Wie das allerdings mit einem Attest für jeden einzelnen Tag funktionieren voll, weiß ich nicht. Die KJP wäre sicherlich nicht zu jeder Zeit persönlich verfügbar gewesen und bei der Kinderärztin hätte sie jedes Mal ewig warten müssen. Das kann ja nicht die Lösung sein, Alles Gute für Euch ! LG daide
Danke für deine Antwort. Ja, das Abmeldeprozedere und später in die Schule gehen kennen wir auch... Aber ich bin ja froh, wenn er doch noch zur Schule geht, auch wenn er es nicht zur ersten Stunde schafft. Ich freue mich ja über jeden kleinen Schritt ;-) Er ist auch in Therapie, was auch die Lehrer wissen. In eine Tagesklinik will er nicht gehen, das hat die Therapeutin auch schon angesprochen.
Kenne die rechtliche Lage auch nicht. Wollte aber zu Bedenken geben, dass Schonung bei einer Depression nicht förderlich ist. Sondern im Gegenteil. Deshalb gibt es in der stationären Behandlung von Depressionen auch die sog. Ordnungstherapie mit frühem Aufstehen, fest geregeltem Tagesablauf usw., weil der einfach Halt gibt. Vielleicht ist es dieser Gedanke, der hinter der Entscheidung der Schule steht (denn die Lehrerin hat das ganz sicher abgeklärt). So dass dein Sohn nicht pauschal fehlen darf, sondern es ein wenig unbequemer für ihn ist zu fehlen. Das muss nicht schlecht sein. Vermeidungsverhalten gilt bei allen seelischen Erkrankungen (egal ob Angststörung oder Depression) als nachteilig. LG
Danke für deine Antwort. Du hast natürlich recht damit, dass Schonun g nicht gut ist in seinem Fall. Andererseits durfte er auch nicht die Klasse wechseln, das hatten wir zu Beginn des Jahren beantragt, da seine Mitschüler ihm zusätzlich zusetzen. Deshalb glaube ich nicht, dass es den Lehrern darum geht, ihm zu helfen, denn diese Hilfe wurde ihm schon zu Beginn des Schuljahres verweigert. Erst nach mehrmaligem nachfragen wurde uns dann nebenher mitgeteilt, dass er nicht die Klasse wechseln durfte.
Attestpflicht 8 Wochen vor Schuljahresende, wenn ihr eh Schule wechseln wollt? Das würde ich aussitzen... Oder geht es um Termine von Leistungsnachweisen, die dann mit 6 gewertet werden, wenn kein Attest gebracht wird? Ich würde nur Atteste für Tage mit Leistungsnachweisen bringen, denn was will die Schule denn machen? Alles Rechtliche, was zu einem Ausschluss führt, dauert länger als 8 Wochen. Und natürlich kann man auch den kommunikativen Weg gehen: Termin bei der Schulpsychologie, Sprechen über die Situation, gemeinsam Lösungen finden.
Danke für deine Antwort. Wir haben hier sogar nur noch sechs Wochen Schule, da finde ich es auch überflüssig... Ich weiss halt auch nicht, ob wir dann mit Bußgeldern rechnen müssen, wenn er ohne Bescheinigung fehlt. Er soll für jeden Fehltag ein Attest bringen... Aber ich habe auch vor, der Lehrerin und dem Arzt zu schreiben und dann haben wir diese Woche auch noch einen Elterntermin mit der Therapeutin unseres Sohnes, da werde ich dieses Thema auch auf jeden Fall ansprechen...
Wenn er eine offizielle Diagnose hat UND sich in Therspie befindet darf "die Schule" (wer genau?) keine Attestpflicht fordern. In NRW geht das nur bei begründeten Verdacht und mit Konferenzbeschluss. Danach geht die Nachricht über die Schulleitung an die Eltern. Die Hürden sind recht hoch und das kommt SEHR selten vor. Er schwänzt ja offensichtlich nicht beliebig und es ist NICHT Sache der Schule, zu entscheiden, ob es bei seiner Depression "gut" für ihn wäre, zum Schulbesuch gezwungen zu werden. Das entscheidet der Arzt und darf das gerne einmal der Schule mitteilen und danach reichen eure Entschuldigungen.
Danke für deine Antwort. Die Klassenlehrerin hat mir geschrieben, dass eine Attestpflicht beschlossen wurde. Zu meinem Sohn sagte sie sogar, dass es einstimmig war... Ich habe die Klassenlehrerin jetzt um eine schriftliche Aufforderung an den Kinderarzt gebeten und auch um die Übernahme evtl aufkommender Kosten! Sprichst du aus Erfahrung?
Eine Attestpflicht ist ein sog. Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Dass er nicht durch die Schulleitung erfolgte, finde ich merkwürdig. Ich würde (schriftlich) Widerspruch bei der Schulleitung einlegen und diese bitten, die Attestpflicht inhaltlich und auch auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und euch das Ergebnis schriftlich zukommen zu lassen. Meine Erfahrungen: Eigene Depression und ü20 Jahre Schuldienst in NRW
Ich würde ehrlich gesagt auch eher versuchen, mit den Lehrkräften persönlich zu sprechen. Im persönlichen Gespräch findet man viel leichter Kompromisse, die für alle o.k. sind. Du weißt ja nicht, was dahinter steckt... Vielleicht geht es - wie schon geschrieben - darum, der neuen Schule zu zeigen, dass man alle Schritte schon eingeleitet hatte, vielleicht geht es eher darum, dass es noch andere in der Klasse gibt, die häufiger fehlen und jetzt Attestpflicht bekommen und darum, dass alle bei gleicher Fehlstundenzahl gleich behandelt werden sollen...
Wird Dein Sohn denn auch medikamentös behandelt? Bei meiner Tochter hatte das sehr gut geholfen - plus natürlich Therapie. Mit der Schule waren wir in ganz engem Kontakt - und nach der offiziellen Diagnose genügte ein Anruf am Morgen der schlechten Tage.
Also- meine Tochter ist leider recht oft krank gewesen in diesem Schuljahr. Der Kinderarzt hat natürlich genau in meinen Arbeitszeiten TerminSlots. Allein darf sie nicht behandelt werden (aber sie ist auch erst 14) geschweige denn, dass sie krank allein hin laufen könnte. Ich habe dem Klassenlehrer gesagt, dass mir das sehr leid tut, ich deshalb aber keine Minusstunden arbeiten werde, schon gar nicht so oft. Das hat er so hingenommen. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Ich schreibe also meine Entschuldigungen, wenn die Schulleitung deshalb auf mich zukommen sollte, erkläre ich ihnen das gerne noch einmal genau so. Schule ist Schule, sicherlich wichtig, aber mein Job ist unsere Grundlage. Wenn dein Sohn eh die Schule wechselt, würde ich die bisherige Abmachung auch nicht ändern. In der Situation wird keiner mehr ein Fass aufmachen. Ihr müsst aber überlegen, wie das weitergehen könnte- ihr werdet das Problem Depression in der neuen Schule ja auch haben... er kann ja auch nicht zu viel verpassen. Macht er denn seine Hausaufgaben?
Ich weiß nicht ganz genau obs passt, aber vielleicht hat es ja GERADE mit dem Schulwechsel zu tun. Es ist durchaus üblich und rechtlich vorgeschrieben ( in Bayern), ab einer gewissen Anzahl an Fehltagen ein ärztliches Attest einzufordern. Wenn dein Kind nun auf diese Anzahl Fehltage kommt, dann sieht die Schule sich evtl. in der Pflicht da die "offiziellen Schritte" einzuleiten. Sonst kommt ihr die neue Schule blöd, wenn das nicht im Vorfeld gemacht wurde? Alles Gute für deinen Sohn!
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