Mitglied inaktiv
Hallo!!
Wir beziehen schon seit einiger Zeit den Kíndergeldzuschlag.Jetzt haben wir uns Überlegt ein Haus zu kaufen. Nur wurde mir gesagt das unser Zuschlag dann wegfällt,weil das Haus ja zu Vermögen zählt....
Hat jemand von euch Erfahrung damit?Es sind schon ein paar Euros die wir bekommen und es währe knapp wenn es wegfällt...
Gruß Tina
"Eltern mit geringem Einkommen können für ihre Kinder einen Kinderzuschlag erhalten. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beziehungsweise Empfängern von Arbeitslosengeld II wird kein Kinderzuschlag gewährt." (Auszug von www.agenturfürarbeit.de) d.h. soviel, ihr bekommt nur solang den Kinderzuschlag, wie ihr mit eurem Geld das - und das ist das wichtige Beiwort - Existenzminimum abdeckt und euch versorgen könnt. Ein Hauskauf ist so oder so nicht mehr mit Existenzminimum zu "vereinbaren" und ein neues Vermögen, denn es war ja vorher nicht da. Somit fällt der Kinderzuschlag weg. LG euleDG
Hallo! Wir haben ein Haus gekauft und eine Zeit lang auch Kinderzuschlag bekommen. Du könntest auch Wohngeld, was dann aber Lastenzuschuß (bei Eigentum) heißt beantragen. LG Anne
Meine Eltern haben vor - *nachdenk* - ca. 25 Jahren ein Reihenhaus gekauft. Mein Vater, Beamter. Meine Mutter Hausfrau von 3 Kindern. Sie erhielten auch den Kindergeldzuschlag und den Lastenzuschuss. Jedoch könnt ihr beim Hauskauf nicht auf den Kindergeldzuschlag hoffen. Den erhält man doch maximal 3 Jahre (korrigiert mich bitte einer wenn ich falsch liege) - so wird wohl keine Bank der Finanzierung zustimmen, wenn das Haus nur mit dem Zuschlag finanzierbar wäre. Demzufolge müsste der Antrag auf Kindergeldzuschlag nach Hauskauf nochmals neu gestellt werden. lg tina
Hallo, der Kinderzuschlag beschränkt sich nicht mehr auf drei Jahre! LG
Hallo! Echt nicht? Ich kenne das auch nur so, das der Kindergeldzuschlag auf 3 Jahre begrenzt ist. Und noch ne kleine Anmerkung... Vor 25 Jahren gab es noch keinen Kinderzuschlag nur evt Kindergeld und dann nicht in der Höhe wie es heute der Fall ist. Liebe Grüße
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