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Größere Wohnung? wegen - neues Baby und Besuchskind

Größere Wohnung? wegen - neues Baby und Besuchskind

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bekomme Harz4 und wohne zur Zeit in einer 1 1/2 Wohnung die 55 qm hat. Mein Sohn ist in den halben Zimmer und ich habe mein Wohnzimmer wo ich auch schlafe. Nun bekomme ich im Mai mein Baby und habe für 6 Wochen immer noch meine Tochter bei mir die eigentlich bei ihrem Vater gemeldet ist. Er hat auch das Aufenthalsbestimmungsrecht und wir üben beide geméinsam das Sorgerecht aus. 2 Wochen bin ich mit meinem Sohn allein und dann ist für 6 Wochen wieder meien Tochter bei mir. Nun wollte ich fragen ob ich eine größere Wohnung beantragen kann da es in der Wohnung einfach zu klein ist, in dem Zimmer wo mein Sohn schläft passt nichts mehr rein und das Baby sollte ja auch Ruhe haben. Jetzt hat mir meien Bekannte erzählt das mein Baby erst 1 Jahr alt sein muß bevor es Anrecht auf mehr Platz hat. Stimmt das? Und könnte ich meine Tochter auch als zusätzlich Person angeben da sie ja auch zeitweise bei mir wohnt? Danke euch schon mal


Mama 0305

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Oh, da würde ich einfach mal beim Wohnungsamt oder im Jobcenter nachfragen! Ich denke nicht das das Baby erst 1 Jahr alt sein muss. Wir hatten beim Wohnungsamt nach einer Wohnung gesucht als ich schon mit dem 3. Schwanger war (hatten eine 3 Zimmer Wohnung) und das wurde mit berücksichtigt! Sie haben für uns nach einer 4-5 Zimmer Wohnung gesucht.


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Mama 0305

also wenn du ein eigenes schlafzimmer hättest, dann solte das baby das rste jahr bei dir bleiben können, du kannst aber ja nicht mit kind im wohnzimmer schlafen, deshalb würde ich einfach zum jobcenter gehen und einen umzug in einer größere wohnung beantragen, gründe die du nennen solltest hast du ja und dann wirst du auch bescheid wissen wie groß und teuer die wohnung sein darf.


happymummy

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Also ich kenne es von der Wohnungsvermittlung folgendermaßen: Sobald eine Frau mindestens in der 12. Woche schwanger ist, zählt das Kind als Person dazu. Als Mutter mit 2 Kindern bekommt man maximal eine 3-Zi-Whg Das Kind, das nicht voll bei dir wohnt, wird nicht angerechnet (nur wenn es mehr als die Hälfte des Jahres bei dir wohnen würde) Frag doch einfach mal bei der Wohnungsvermittlung deiner Stadt nach. LG


Hannehoch6

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du kannst dir eine größere Wohnung suchen, solange die Kosten im Rahmen liegen. Allein dadurch, dass deine Tochter hälftig bei dir lebt, steht dir schon mehr Raum zu. Mit Baby wird das doch erst recht unerträglich. Eine 1 1/2 Zimmerwohnung für 2 Personen ist doch schon nicht zumutbar. Dir stehen pro Person 1 Zimmer zur Verfügung. Nimm erst ein mal bei Caritas & Co. eine Beratung in Anspruch oder hole dir einen Schein beim Amtsgericht und suche einen Fachanwalt für Sozialrecht auf. Der wird dich richtig beraten und dir zur Not gleich helfen, deine Anspruche schnell durchzusetzen.