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Geschrieben von Sue_Ellen am 09.03.2024, 9:12 Uhr

Unterhalt

Da hast du nicht unrecht, denn unterhaltsvorschuss ist tatsächlich zurückzuzahlen, das geht dann auch auf raten.

Was mich irritiert ist, was du schriebst mit dem gerichtsurteil, aber vll heisst das nur, dass man die differenz von uhv zum zu zahlenden unterhalt nicht fordern kann.

 
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