Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankheit - "Karenztage" ohne Attest

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankheit - "Karenztage" ohne Attest

Schnecke14

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Hallo Frau Bader, mein AG gewährt bei Krankheit die sog. Karenztageregelung, d.h. es muss erst ab 3. Tag der Erkrankung ein Attest vorgelegt werden. Gilt diese 3-Tage- Regelung einmal pro Jahr oder mehrmals, wenn im Kalenderjahr verschiedene Erkrankungen vorliegen? Gilt dies eRegelung nur für den Arbeitnehmer oder auch wenn das Kind erkrankt ist? Muss man sich während des 3-Tages-Zeitraums täglich neu beim AG (telefonisch) krankmelden? Vielen Dank und viele Grüße Schnecke14


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. bei Kinderkrank müssen Sie für die KK ab dem ersten Tag eine Bescheinigung haben 2. Beim AG muss man sich ohne Attest besser täglich melden 3. Eine Bescehinigung braucht man bei jeder Krankheit neu, ansonsten hat man ja eine Folgebescheinigung Liebe Grüsse, NB


desireekk

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Diese 3 tage gelten i. d. R. für jede Krankheit neu. Wenn also "Erstbescheinigung" auf einer AU stehen würde, dann beginnen die 3 tage jedesmal neu. Wenn es quasi eine "Folgebescheinigung" wird, dann nicht. Bei Kind-Krank gilt dies nicht, weil hier will die Krankenkasse den Nachweis ab dem ersten Tag. Viele Grüße Désirée


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