goldmarie1977
Hallo Frau Bader. Leider habe ich erneut eine Frage. Das Jugendamt will uns dazu drängen, dass wir bei unserem Kind sonderpädagogichen Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich feststellen lassen. Die Mitarbeiterin will das notfalls gerichtlich durchsetzen , obwohl wir es weder bejaht noch verneint haben und uns noch etwas Bedenkzeit erbeten haben(von einer Woche). Nun haben sich Fragen hierzu ergeben, die uns diese Mitarbeiterin nicht beantwortet hat. Welche Konsequenzen hat die Feststellung eines solchen Bedarfs? Welche Vorraussetzungen muss ein Kind erfüllen, um auf eine Förderschule zu müssen? Im Moment besucht das Kind ein Gymnasium und schreibt dort Einsen und Zweien. Eine Förderschule würde hier in Rheinland Pfalz nur den Abschluss der Berufsreife anbieten oder den Abschluss der Förderschule Lernen. Oder die Förderschule, die einen adäquaten Schulabschluss anbietet, wäre soweit weg, dass es sich noch nicht Mal lohnen würde am Wochenende heimzukommen. Wer entscheidet über den Schulbesuch? Danke für ihre Hilfe!
Hallo, das JA kann Sie dazu nicht zwingen, auch die Schule nicht. In wie fern das JA klagen will, kann ich nicht beurteilen. Kindeswohlgefährdung? Liebe Grüße NB
3wildehühner
Unten schreibst du, dass du dich an das Jugendamt gewandt hast, weil es Probleme mit deinem Kind gibt. Jetzt schlägt das Jugendamt die übliche Hilfe vor und ihr zweifelt. Was wolltest du denn, was das Jugendamt macht? Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs heißt nicht, dass das Kind auf eine andere Schule muss, sonderndes das Kind durch diesen Status Anspruch auf zusätzliche Leistungen im Bereich Inklusion hat, also z.B. auf einen Integrationshelfer oder auch spezielle Lerntherapien.
goldmarie1977
Vielen Dank für deine Antwort. Keine Ahnung was das übliche Vorgehen ist. So wie du das erklärt hast, klingt es plausibel und macht Sinn. Aber das hat mir die Mitarbeiterin nicht erklärt. Sie meinte nur, damit man weiss, ob das Kind es hat. Ich fühlte mich sehr überrumpelt in dem Gespräch, deswegen möchte ich weitere Informationen mir einholen.
goldmarie1977
Zumal die Mitarbeiterin nur von Förderschulen sprach.
Pamo
Die Sorgeberechtigten entscheiden. Das bist du doch sicherlich? Und eventuell der Vater des Kindes? Wie kommt es, dass das Jugendamt involviert ist?
Suomi
Sie haben sich selbst an das Jugendamt gewandt und um Hilfe gebeten.
MamaausM2
Mit dem Festellen des förderbedarfs ist keine Förderschule gemeint. Schon gar nicht, wenn ihr das nicht wollt
la-floe
Moin, mWn ist da eine besondere Schulbegleitung gemeint, die im Unterricht anwesend ist und dem Kind zur Seite steht und auch den Lehrer unterstützt, der ja dann auch mehr den Fokus vom "Problemkind" weglenken und auf die gesamte Klasse richten kann. Gibt es an unserer Schule (Gesamtschule, RS-Zweig) auch, ist nur temporär.
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