Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneut schwanger in Elternzeit- Beschäftigungsverbot- wieviel Gehalt?

Paul2012

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Hallo, Ich bin derzeit in zweijähriger Elternzeit, diese endet im September 2014. für das zweite Jahr Elternzeit ist schriftlich 50% Arbeitszeit vereinbart, also ab September 2013. Nun bin ich ganz frisch schwanger und werde erneut wie in der ersten Elternzeit ein Beschäftigungsverbot bekommen. Bis August bekomme ich ja noch Elterngeld und danach? Ich arbeite im Schichtdienst, also mit Schichtzuschlägen usw. Würde ich nun erneut mein volles Gehalt im Beschäftigungsverbot bekommen wie beim ersten Kind oder würde das auf 50% "runtergerechnet" werden, obwohl ich ja gar nicht wieder anfange zu arbeiten? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen Beschäftigungsverbot das, was Sie bekämen, wenn Sie arbeiten würden. Liebe Grüße, NB


Paul2012

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"Nun bin ich ganz frisch schwanger und werde erneut wie in der ersten Elternzeit ein Beschäftigungsverbot bekommen." Meinte natürlich wie in der ersten Schwangerschaft ;-)


Sternenschnuppe

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Hallo und Glückwunsch zur Schwangerschaft. Da es schon eine schriftliche Vereinbarung gibt, wirst Du ab September dann auch nur den Teilzeitlohn bekommen im BV. Anders hättest Du ohne Schwangerschaft ja auch nicht verdient. Kannst aber die erste Elternzeit vorzeitig beenden zum Beginn des neuen Mutterschutzes, dann lebt der Vollzeitvertrag auf und Du bekommst den vollen Mutterschutzlohn.


Paul2012

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Danke :-) Nun hab ich noch weitere Fragen: - kann ich dann die Elternzeit einfach so beenden oder muss mein Arbeitgeber das genehmigen? - es wird ja für die Berechnung vom Lohn im BV der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate berechnet. Wie wird das dann bei mir gehandhabt, da ich ja gar nicht wieder arbeiten gehe und die Schichtzuschläge ja gar nicht berechnet werden können? -voraussichtlich entbinde ich Anfang Januar. Würde also von September bis zum Mutterschutz (Mitte November?) das halbe Gehalt bekommen. Wie wird dann das Elterngeld berechnet? Da werden dann die Monate vor der ersten SS berücksichtigt bzw. Mein voller Lohn? LG und danke ;-)


Sternenschnuppe

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Ich geh mal Deine Punkte durch. 1. muss er nicht genehmigen, ab diesem Jahr ist das rechtssicher, musst es nur mitteilen. 2. Puh, das weiß ich nicht sicher, aber ich denke Dein alter Verdienst wird einfach auf die Stunden runtergerechnet. Also 100 Stunden vorher 1000€ , bekommst dann bei nun geplanten 50 Stunden eben 500€. Aber das ist nun meine Vermutung :-) 3. das neue Elterngeld ergibt sich immer aus den 12 Monaten vor neuem Mutterschutz. Bei Dir dann Lohn die paar Monate. Monate mit Elterngeld werden durch Monate vor Kind 1 ersetzt. Monate ohne Elterngeld und ohne Lohn sind leider Nullrunden. Wobei bei Monaten mit Elterngeld auch nur die ersten 12 Monate ersetzt werden, wenn nur noch die 2. Rate ausbezahlt wird zählt das nicht als Lohn und es ist auch eine Nullrunde. Hab grad vergessen wie alt Dein 1. Kind ist.


Sternenschnuppe

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Also alles vor September 2013 ist alter Vollzeitlohn und dann der Teilzeitlohn. Daraus errechnet sich dann das neue Elterngeld. Plus den Geschwisterbonus von 10% vom neuen Elterngeld bis das erste Kind 3 ist :-)


Paul2012

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Super, vielen Dank!!!! :-)


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