Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir sind vor kurzem Umgezogen. Ich war in der alten Stadt, nach einem Verpatzten " Wiedereinstieg" Arbeitslos und es gab da auch keine Probleme. Nun bin ich, auf "Befehl" des alten Arbeitsamtes sofort in das neue Arbeitsamt gelaufen, und dort wurde mir mitgeteilt, daß ich mich jetzt nicht mehr Arbeitslos melden kann, da ich jetzt keine Kinderbetreuung mehr habe. ( Der Kindergarten beignnt hier erst im Sep. und zur Zeit ist kein Platz frei! ) Ich bin nun schon etwas sauer, da ich vorher keinen Nachweiß bringen mußte wie und wo ich mein Kind habe. Ich konnte auch dort die Tagesmutter aus finanziellen Gründen nicht mehr in Anspruch nehmen. Und nun muß ich einen Nachweiß erbringen wo ich meine Tochter unterbringe. Ich habe doch noch gar keine neue Stelle und normalerweise wird das auch eine Weile dauern und dann kenne ich mich auch besser aus und kann bis zum KiGa wieder eine Tagesmuttter finden. Mir kommt das doch ein bischen komisch vor. Bitte können Sie mir sagen ob diese Regelungen normal sind? Vielen Dank Birgit B.
Liebe Birgit, Hintergrund ist, dass nur der arbeitslos sein kann, der auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das neue AA scheint zu fürchten, dass Sie Geldleistungen beziehen und doch keine Arbeit aufnehmen können, da Sie nirgends das Kind unterbringen können. Dem liegt zugrunde, dass es in der letzten Zeit häufig vorkam, dass sich Mütter, die gar nicht arbeiten wollten, arbeitslos gemeldet haben um Arbeitslosengeld zu erhalten und sich dann mit Ausreden jede Arbeit abgelehnt haben. Ich selber habe schon häufig solche Fälle habt. Ich beziehe das nicht auf Sie, deshalb würde ich an Ihrer Stelle dem AA Lösungsvorschläge zur Unterbringung des Kindes machen. Wenn Sie erklären können, wo Sie das Kind im Falle einer Arbeit lassen, darf das AA keine Einwende mehr bringen. Gruß, NB
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