Mitglied inaktiv
Hallo Dr.Bluni, ich hätte mal eine Frage zu den Rötel-Test. In meiner letzten Schwangerschaft (2004) hatte ich einen Rötel HAH Wert von 1:16. Immunität war da. Nun möchten mein Mann und ich ein zweites Kind. Kann es sein, dass der Rötel-Wert sich verändert hat? Habe leider meinen FA noch nicht erreicht. Und wie ist das mit Ringelröteln? Ich arbeite nämlich an einer Grundschule und da kommt das immer wieder vor. Vielen Dank schonmal.
Hallo, 1. die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) beinhalten bei Berücksichtigung dieses Risikos die Indikation von Röteln- und Varizellenimpfung für seronegative Frauen mit Kinderwunsch. Als schützender Titer (seropositiv) gilt bei Röteln ein HAH-Titer von größer/gleich 1:32. Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifität des Antikörpernachweises durch eine andere Methode, für welche die Reagienzen staatlich zugelassen sind, zu sichern. Mit Enzymimmunoessays (EIA), die am internationalen Standard kalibriert sind, größer/gleich 15 IU/ml erreicht werden. Insofern ist bei einem Titer von 1:16 nicht unbedingt ausgeschlossen, dass die Frau Schutz hat. Dieses sollte aber aus dem Laborbefund eindeutig hervorgehen. Im Zweifel wäre dann zunächst (nicht erst nach einer Woche) der Titer zu kontrollieren. Dennoch sollte man die Schwangere beruhigen: Die Infektionsrate beträgt bei fehlender Immunität ansonsten in der 13. bis 14. SSW noch 54% und 25-30% zum Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels. 2. sofern der Titer ausreichend ist, braucht er innerhalb von 5 Jahren nicht erneut kontrolliert zu werden, da er in dieser Zeit erfahrungsgemäß nicht absinkt. 3. ggf. kann es für Sie sinnvoll sein, vor einer Schwangerschaft den Titer noch einmal kontrollieren zu lassen. 4. für Mitarbeiterinnen von Kindergärten, Kinderhorten, Grundschullehrerinnen oder Mitarbeiterinnen mit anderer Ausrichtung in solchen Einrichtungen gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften. Allgemein sind sie im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Regelungen zum Schutz werdender und stillender Mütter sind darüber hinaus in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz - MuSchRiV http://www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Gesetze/muschriv.pdf getroffen. Prinzipiell gelten diese Regelungen in Kindertagesstätten für alle werdenden und stillenden Mütter, also neben Erzieherinnen auch für andere Berufsgruppen wie Küchenmitarbeiterinnen und Reinigungskräfte. Für die werdende Mutter von Bedeutung sind hier vor allem die folgenden Infektionskrankheiten: •Röteln •Zytomegalie •Ringelröteln •Windpocken Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/DownloadMutterschutz/MuKinder20022008.pdf finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. 5. theoretisch können Sie auch bei Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt nachsehen lassen, ob Sie gegen die Ringelröteln Immunität haben. VB
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