Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Röteln HaH test Ergebnis

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Röteln HaH test Ergebnis

Mitglied inaktiv

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hallo , ich habe das Testergebnis HAH Test 1 : 16 IgG (CMIA) negativ IgM (CMIA) negativ immunschutz liegt nicht vor wurde aber als kind 1983 und 1988 geimpft ist so ein ergebnis trotzdem möglich?´Was bedeutet dies nun für mich und die weitere Vorsorge? Danke für die Antworten lg


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Sandy, 1. es kann bei einigen Frauen zum Abfall des Titers kommen, sodass eine erneute Impfung bei Kinderwunsch notwendig wird. In der Schwangerschaft ist eine Impfung allerdings nicht möglich. 2. die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission) beinhalten bei Berücksichtigung dieses Risikos die Indikation von Röteln- und Varizellenimpfung für seronegative Frauen mit Kinderwunsch. Als schützender Titer (seropositiv) gilt bei Röteln ein HAH-Titer von größer/gleich 1:32. Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifität des Antikörpernachweises durch eine andere Methode, für welche die Reagienzen staatlich zugelassen sind, zu sichern. Mit Enzymimmunoessays (EIA), die am internationalen Standard kalibriert sind, größer/gleich 15 IU/ml erreicht werden. Insofern ist bei einem Titer von 1:16 nicht unbedingt ausgeschlossen, dass die Frau Schutz hat. Dieses sollte aber aus dem Laborbefund eindeutig hervorgehen. Im Zweifel wäre dann zunächst (nicht erst nach einer Woche) der Titer zu kontrollieren. Dennoch sollte man die Schwangere beruhigen: Die Infektionsrate beträgt bei fehlender Immunität ansonsten in der 13. bis 14. SSW noch 54% und 25-30% zum Ende des zweiten Schwangerschaftsdrittels. 3. Ist der Röteltiter nur grenzwertig oder nicht ausreichend, braucht die Frau sich hier nicht gleich zu sorgen. Sie sollte aber vorsorglich alle Kontakte zu bekanntermaßen an Röteln Erkrankten meiden. Schwangere, bei denen ein Befund vorliegt, der nicht auf Immunität schließen läßt, sollen aufgefordert werden, sich unverzüglich zur ärztlichen Beratung zu begeben, falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Röteln-Kontakt haben oder an rötelnverdächtigen Symptomen erkranken. Auch ohne derartige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16. bis 17. Schwangerschaftswoche eine erneute Antikörper-Untersuchung durchgeführt werden. Besteht die Gefahr, dass eine Schwangeren angesteckt wurde, muss der Antikörperstatus vom Arzt überprüft werden. Wegen der Schwere der zu erwartenden Missbildungen, wird bei nachgewiesener Infektion das weitere Vorgehen mit den Betroffenen diskutiert. Nach der Schwangerschaft würde man der Frau bei nicht ausreichendem Immunschutz raten, sich erneut impfen zu lassen. VB


Mitglied inaktiv

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Klar ist das möglich, dass ein Röteltiter abfällt! Ich wurde 1992 gegen Röteln geimpft. Als ich dann 2004 schwanger wurde, konnte nur ein Titer von 1:8 ermittelt werden - nicht immun! Am Tag nach der Entbindung (April 2005) wurde ich sofort wieder geimpft. In dieser Schwangerschaft wurde ein Titer von 1:16 ermittelt, also grenzwertig. Da 32 IU/ml gefunden wurden bin ich wohl trotzdem immun. Aber der Wert nach knapp 4 Jahren, kommt mir schon sehr niedrig vor... LG Micha


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