Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweites Kind kurz nach Ende der ersten Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zweites Kind kurz nach Ende der ersten Elternzeit

Strahlemaus77

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Hallo, zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit. Wir versuchen schon ein paar Monaten, wieder schwanger zu werden. Nun ist klar, dass die etwaige Entbindung eines zweiten Kindes nicht mehr in die jetzige Elternzeit fallen wird, da diese Anfang Oktober endet und ich bislang noch nicht schwanger bin. Was ist denn, wenn ich zum nächsten Zeitpunkt schwanger werde und dann ggf. nur wenige Tage oder Wochen Arbeitszeit bis zum nächsten Mutterschutz hätte? Kann es da Probleme beim Arbeitgeber geben oder muss er einfach hinnehmen, dass ich evtl. nur wenige Tage "wiedereinsteige"? Herzliche Grüße und vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn nach Beendigung des EZs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Er muss es hinnehmen! Du könntest evtl deine Elternzeit verlängern (wenn du noch keine 3 Jahre genommen hast) oder mit Urlaub überbrücken (wenns wirklich nur kurz ist). Gruß Sabine


Strahlemaus77

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Danke für die schnelle Antwort. Da mein Arbeitgeber mir jetzt schon wegen meiner Rückkehr auf der Pelle hängt, sollte ich vermutlich erstmal davon ausgehen, dass ich Anfang Oktober wieder mit dem Arbeiten beginne und dem AG auch nichts anderes sagen? Was bis dahin geschieht, steht ja noch in den Sternen...


Sternenschnuppe

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Auf keinen Falll was sagen. Unschwanger bist Du nach der Elternzeit kündbar. Neuen Zuwachs anzukündigen bevor er gezeugt ist, lieber nicht.


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