Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweite Schwangerschaft während der Elternzeit (ein Jahr). Elterngeldberechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zweite Schwangerschaft während der Elternzeit (ein Jahr). Elterngeldberechnung

KatyKaty

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Hallo, ich habe eine Frage, die ich durch eigene Recherche im Internet mir nicht beantworten konnte. Ich bin dieses Jahr im März zum erstrn mal Mutter geworden. Das Elterngeld habe ich für ein Jahr beantragt. Mit dem Arbeitgeber ist abgemacht, dass ich nächstes Jahr März/April mit Teilzeit wieder einsteige. Wenn ich nun jetzt erneut schwanger werden sollte, bekäme ich für das zweite Kind ab ca. September, wenn es dann auf die Welt kommen sollte, das Elterngeld erneut in der selben Höhe ausgezahlt (wenn ich es wieder für ein Jahr) beantragen sollte? Oder wie würde es berechnet werden? Theoretisch würde ich zwischen April und vor Beginn des Mutterschutzes im August arbeiten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie auch EZ beantragt? Besser ist es, dass EG auf 14 Monate zu verteilen. Dies, weil für das EG von Kind 2 die letzten 12 Mo. vor der Geburt zählen. Ausgeklammert werden Monate mit MG u EG bis zum 14 LM Liebe Grüße NB


Dojii

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Theoretisch zählen wieder die 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz, also August 2018 bis Juli 2019. Von August 2018 bis März 2019 wird aber Elterngeld gezahlt - diese Monate fliegen raus und dafür nimmt man 8 Monate, die bereits zur Berechnung deines Ersten Kindes genutzt wurden. In den Monaten April 2019 bis Juli 2019 zählt das, was du in Teilzeit verdienst. Kurz gesagt, dein Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt der 8 alten Lohnabrechnungen und den 4 Monaten mit Teilzeit. Zusätzlich gibt es dann noch 10% Geschwisterbonus pro Monat obendrauf.


KatyKaty

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Danke für die Antwort :)


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