Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zum 2. mal Elternzeit verlängern - ist das möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zum 2. mal Elternzeit verlängern - ist das möglich?

Brini85

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Anliegen ist etwas komplexer. Ich hoffe, meine Fragestellung wird verständlich: 2017 habe ich bei Kind1 zwei Jahre Elternzeit bentragt. Diese habe ich 6 Monate vorher, auf Grund einer erneuten Schwangerschaft und daraus resultierenden Mutterschutz, vorzeitig beendet. Für Kind1 habe ich also aktuell noch 1,5 Jahre Elternzeit nicht genommen. Für Kind2 habe ich ebenfalls zwei Jahre Elternzeit genommen und diese fristgerecht im letzten Jahr für ein weiteres Jahr verlängert. Im Januar sind die 3 Jahre für Kind2 um. Nun meine Frage: aus verschiedenen Gründen möchte ich die Elternzeit noch einmal verlängern. Ist mir dies noch möglich? Darf ich meine übrige Elternzeit noch nehmen, obwohl beide Kinder im Januar das 3. Lebensjahr bereits erreicht haben? Und ist es überhaupt möglich zum 2. Mal eine Verlängerung zu beantragen? Leider habe ich im Internet keine Antworten auf meine spezielle Frage gefunden und hoffe sehr, dass Sie mir hier weiterhelfen können. Viele liebe Grüße Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da das erste Kind nach Juni 2015 geboren ist, haben Sie Anspruch auf die restliche Elternzeit auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Da das Kind über drei Jahre alt ist, beträgt die Antragsfrist 13 Wochen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja das ist erst mal kein Problem. Du darfst die 1,5 Jahre für Kind 1 noch nehmen. Elternzeit darf grundsätzlich bis zum 8. Geburtstag genutzt werden. Beachte aber, dass du die neue Elternzeit für Kind 1 mindestens 13 Wochen vor Ende der Elternzeit von Kind 2 schriftlich beim Arbeitgeber einreichen musst, sonst darf dieser ablehnen bzw. auf die volle 13 Wochenfrist bestehen. Du hast also nicht mehr so viel Zeit, um die Elternzeit rechtzeitig anzumelden.


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