FrauMaus
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Anfang Februar 2020 als Zeugin bei einem Verfahren wegen gef. Körperverletzung gegen mich und meinen Freund geladen. Mein errechneter ET ist der 25.01.2020. Im Zweifel ist mein Kind also erst 2, 3 Tage alt wenn das Verfahren ist. Mein Wohnort und das Gericht sind etwa 100 Kilometer einfach voneinander entfernt. Ich habe soeben mit der Richterin telefoniert, diese meinte, dass eine Umladung wohl eher nicht möglich sein wird und es mir durchaus zuzumuten ist, mit einem Neugeborenen Kind kurz nach der Entbindung so weit zu reisen. Wissen Sie, wie das dann ablaufen wird? Nehme ich das Kind mit in den Gerichtssaal? Dem Kindsvater kann ich das Kind nicht geben, weil auch er Zeuge ist. Wie läuft das mit dem Stillen? Soll ich im Gerichtssaal meine Tochter stillen sollte sie Hunger kriegen? Ich habe großen Angst, dass die Beschuldigte erneut gewalttätig wird und mein Kind verletzen könnte.... Ich bin sehr verunsichert und ehrlich gesagt ziemlich erschüttert, dass soetwas von mir und meinem Kind abverlangt wird.... haben Sie mit so etwas Erfahrung? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, besorgen Sie sich, falls es wirklich wenige Tage sind, ein Attest. Oder stellen Sie den Antrag, dass die Zeugenvernehmung in dem Gericht Ihrer Heimatstadt stattfindet.Das heißt dann Amtshilfe. Im Übrigen sind Sie, außer am Anfang ganz kurz bei der Belehrung, nicht mit dem anderen Zeugen gleichzeitig im Gerichtssaal. Stillen würde ich da nicht, aber eben wegen dem Hunger von Zwergi die Verhandlung unterbrechen. Liebe Grüße NB
la-floe
hi, Natürlich lehnt die Richterin eine Verschiebung aufgrund von "waswärewennvielleicht" ab. besorg dir nach der Entbindung ein Attest von der Gyn dass du nicht reisefähig bist , dann klappts auch mit der Verschiebung. floe
Felica
Na die Richterin ist ja mutig. Bekommst du einen Kaiserschnitt oder warun weiss sie so genau das das Kind dann 2-3 Tage alt ist? Kaum ein Kind kommt am ET. Da ist doch jetzt schon absehbar das das ganze dann kurzfristig Probleme geben wird.
FrauMaus
Hallo, danke für die Antworten. Nein ich bekomme keinen Kaiserschnitt, deswegen sagte ich "im Zweifel". Allerdings sind 10 Tage nach Termin ja scheinbar noch normal und bei mir in der Familie kommen die Babys eher sehr spät. Ob das bei mir der Fall sein wird weiß ich natürlich nicht, aber so oder so ist das Kind (sollte es nicht widererwarten viel zu früh kommen) wohl noch keine zwei Wochen alt, oder, was ich eher vermute, erst ein paar Tage alt sein.
Leider weiß ich beim besten Willen nicht, wie ich das mit dem Stillen hinbekommen soll ich kann ja schlecht dem Kind erklären, dass es jetzt während ich meine Aussage mache, keinen Hunger haben darf? Und jemanden anderen das Kind mitgeben fällt, aus oben genannten Gründen, aus...
mellomania
die aussage dauert keine stunden. du kannst eine person mitnehmen, die das kind betreut und es vor deiner aussage stillen. das sprichst du mit den verantwortlichen personen ab. die betreuungsperson kann mit dem kind auch draußen warten, mit kiwa etc. geplant ist sowas überhaupt kein problem.
FrauMaus
Vielen Dank für alle Antworten
Mitglied inaktiv
Etwa nach 10 Tagen nach der Entbindung kann man so einen Termin (beim heimatlichen Amtsgericht, näher zum Wohnort) schon bewältigen. In der Zeit davor würde ich abraten. Man ist doch je nachdem wie die Geburt verlaufen ist, und welche Probleme man hat, evtl. geschwächt und nicht belastbar.
drosera
Hi, Warum kann der Kindsvater das Kind nicht während deiner Aussage auf dem Flur betreuen? wenn das Kind Hunger hat, muss halt unterbrochen werden und du gehst raus.
Mitglied inaktiv
Wenn dein LG auch Zeuge ist, kann er doch das Kind betreuen während du aussagst. Nach deiner Aussage kannst du rausgehen und es betreuen.
Cina
Grundsätzlich ist deine Zeugenaussage sehr wichtig, ohne Aussage vor Gericht kann erstmal kein Urteil erfolgen. Also wenn du dich fit genug fühlst, dann bring es hinter dich. Das Organisatorische vor Ort wird kein Problem sein, man ist als Zeuge wirklich nur am Anfang ganz kurz im Saal und dann wartet man auf dem Gang und geht einzeln rein, da könnt ihr euch mit der Betreuung abwechseln. Bei vielen Gerichten gibt es auch eine Zeugenbetreuungsstelle oder sogar besondere Wartezimmer. Da könntest du vorher mal anfragen, dass du ggf. zB einen ruhigen Raum zum Warten und Stillen brauchst. Grade am Anfang mag man das ja vielleicht noch nicht auf einem trubeligen Gang erledigen. Ich persönlich finde allerdings trotzdem, dass so eine Reise und Aussage im Wochenbett nicht wirklich zumutbar ist. Grade ganz am Anfang braucht man viel Ruhe. Wenn es also nicht geht, dann besorg dir ein Attest und reich das so früh wie möglich ein. Beachte dabei: das Gericht kann die Verhandlung für maximal drei Wochen unterbrechen. Wenn dein Arzt dich also eine Woche krank schreibt, kann es passieren, dass dir die nächste Ladung für 10 Tage später ins Haus flattert. Wenn du also (hoffentlich nicht!!) tatsächlich größere Probleme nach der Geburt hast und/oder einfach länger Ruhe brauchst, dann sollte der Arzt dich auch gleich zeitlich länger reiseunfähig schreiben. Alles Gute für dich und die Geburt!
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