Mausi 36
Liebe Frau Bader, gibt es einen ungefähren Richtwert für Gerichtskosten bei Klage auf alleinige elterliche Sorge, wenn keine Prozesskostenbeihilfe bewilligt werden würde? Und wer muss den Verfahrensbeistand bezahlen? Müssen alle Kosten von der Antragstellerin getragen werden, oder auch vom beklagten KV? Vielen vielen Dank.
Hallo, jeder trägt seine Rechtsanwaltskosten, die Gerichtskosten werden geteilt. Der Gegenstandswert ist idR 4.000 €, die Anwaltskosten betragen 850,85 €, die GK komplett 420 €, hinzu kommen evtl. Gutachten und der Verfahrensbeistand. Liebe Grüße NB
Berlin!
Wer die Musik bestellt, muss die Kapelle bezahlen. Sprich: wenn Du klagst, musst Du alle Kosten tragen: Gerichtskosten, Anwaltskosten. Je nach Verfahrensart kann es sein, dass die unterliegende Partei dann die Kosten auch der anderen Seite tragen muss. Es gibt Tabellen, und eben die Gerichtskosten aufgeführt sind, sie richten sich nach dem Wert der Klage, sprich: nach dem, was eingeklagt wurde. Es gibt auch gerichtskostenfreie Verfahren, zB vor de Arbeitsgericht. Die Kosten für den Verfahrensbeistand werden zunächst von der Staatskasse getragen, sie werden aber dann der Kostenschuldner*in auferlegt.
Mausi 36
Vielen Dank für deine Antwort! Viele Grüße
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