Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich wohne in Miete und habe einen Mietvertrag, der sich jährlich bis zum 31.12. verlängert, wenn er nicht mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet wird. (Vertrag vor 2001). Da die Wohnung mit Kind zu klein ist (erstes Kind)habe ich zum 31.04 gekündigt. Der Vermieter pocht jetzt aber auf Vertrag bis 31.12. Ich habe aber auch schon gelesen, dass Schwangere Zeitmietverträge innerhalb 3 Monate kündigen können. Stimmt das. Ich habe diese Frage schon weiter unten gestellt und da haben Sie geantwortet, dass der Mietvertrag unabhängig von der Mietdauer mit 3 monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Hier geht es aber um Die Frage, ob dies auch gilt, wenn es ein Zeitmietvertrag (befristeter Vertrag) ist. Gibt es da für Schwangere besondere Rechte?? Mit freundlichen Grüssen Daniela
Hallo, nicht dass ich wüßte. Gruß, NB
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