Fay77
Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen ob sich der KV an Kosten wie Schwimmkurse, Sportvereine, Arztrechnungen beteiligen muss,,,,,zusätzlich zu seinem Unterhalt. Oder ob durch den Unterhalt dies alles abgedeckt ist. Zudem würde mich folgendes in Bezug auf eine private Krankenversichrung interessieren: Mein Exmann ist gesetztlich versichert, ich privat. Beide Kinder sind seit Geburt an privat versichert. Nun war nach der Trennung die Aussage meines Mannes, dass er dazu nichts zahlen muss, wir könnten ja auch die Kinder über ihn gesetzlich versichern. Stimmt das so? Oder muss er hälftig mitzahlen (oder hängt das ab von unseren Einkommenssituationen?) Vielen Dank im Voraus, Fay
Hallo, unvorhergesehen Kosten wie zB eine Klassenfahrt ja, Sportverein nein. Wieso Arztrechnungen, das kriegen Sie doch erstattet. Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo, zuerst mal zur PKV: Die muss der KV ZUSÄTZLICH zum Unterhalt bezahlen (komplett), allerdings mindert das sein "Einkommen". Beispiel: der KV verdient 2.800 Damit wären in der Altersklasse 6-11 je Kind 366 EUR fällig. Nun macht die PKV pro Kind 120 EUR = 240 PKV. 2.800-240= neues Netto 2560 aus dem sich dann pro Kind ein Unterhaltsanspruch von je 347 EUR mtl. ergibt. Und nein, wenn die Kinder bei Dir leben können sie nicht in die GKV aufgenommen werden. Sportvereine und Musikunterricht muss aus dem Unterhalt bestritten werden, bei Arztrechnungen die über die Versicherung hinausgehen kann ggf. Mehrbedarf geltend gemacht werden...Aber das ich würde sehr zurückhaltend sehen. Gruss D
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