Janine1991
Vor 4 Wochen sind mein Partner und ich mit meinen 3 Kindern in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Diese Wohnung ist 135 qm groß und hat 4 ZKB. Nun hat er sich kurzerhand entschieden sich von mir zu trenne und nun stehe ich mit einer großen Wohnung mit hohen Mietkosten alleine da. Derzeit bin ich noch in Elternzeit bis Ende März und kann selbst wenn ich wieder arbeiten gehe die Wohnung nicht allein bzw ohne finanzielle Unterstützung halten! Meine Kinder sind im Alter von 5 Jahre, 3 Jahre und 7 Monate. Meine Frage wäre, ob ich Anspruch habe auf Leistungen für die Mietkosten oder bin ich verpflichtet in eine andere Wohnung zu ziehen? Damit hat ja absolut keiner gerechnet!!! Weiß gar nicht was ich sagen soll?!
Hallo, wichtige Frage vorweg: wer steht im Mietvertrag? Liebe Grüße NB
Port
Zunächst ist der Kindsvater zuständig (alle Kinder vom selben Mann?). Soll heißen, er muss auf jeden Fall Kindesunterhalt zahlen. Dir steht zusätzlich Betreuungsunterhalt von ihm zu, bis das kleinste Kind 3 Jahre alt ist. Kommt auf seinen Verdienst an, ob er das zahlen kann. Wohngeld wäre zusätzlich eine Option, aber für den Antrag brauchst Du Deine genauen Einkünfte. Wenn alle Stricke reißen, kommt Hartz 4 in Frage, aber auch dafür brauchst Du einen Überblick über Dein Einkommen. Und in diesem Fall dürfte die Wohnung zu groß sein (und vermutlich zu teuer). Ich würde Dir raten, umgehend zu einem Anwalt zu gehen und das genau ausrechnen zu lassen. Alleine kommst Du da nicht durch. Kopiere auf jeden Fall die Gehaltsabrechnungen Deines Partners, denn die wirst Du brauchen. Und nun schreibe nicht, dass Du bereits beim Anwalt warst, denn dann darf Frau Bader nicht antworten.
Port
Sein Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern liegt bei 1.160 €, wenn er arbeitet und davon gehe ich aus. Vom Rest wird berechnet, was an Euch geht. Ich nehme an, dass der Trennungsgrund Brüste hat. Die Dame wird sich freuen, einen fast Mittellosen aufzunehmen....
la-floe
Moin, steht er denn mit im Mietvertrag? Wenn ja, kann er zwar ausziehen, muss aber weiterhin für die Mietkosten (mit-) aufkommen. floe
Berlin!
Wer steht im Mietvertrag? Nur Du?
Port
Du hast PN
Janine1991
Wir beide stehen drin.
Port
Du musst neu schreiben, Frau Bader liest nicht nach. Wenn es Dir also um eine Antwort von ihr geht, dann formuliere nochmal neu.
KielSprotte
Verständnisfrage: Du schreibst, dass du mit deinem Partner und deinen 3 Kindern zusammengezogen bist. Verstehe ich es richtig, dass er nicht der Vater der Kinder ist? Dann hast du ihm gegenüber auch kein Anspruch auf Unterhalt, dafür ist der Vater der Kinder zuständig. ABER wenn ihr beide im Mietvertrag steht, ist er weiter an der Mietzahlung beteiligt, ihr könnt auch nur beide den Mietvertrag kündigen (also er kann nicht alleine die Wohnung kündigen und du stehst mit den Kindern auf der Straße). Bitte ihn zur Kasse, er muss seinen Anteil an der Miete weiter leisten. Um staatliche Unterstützung zu bekommen, müsste der Vertrag nur auf dich laufen - wie schätzt du den Vermieter ein? Gibt er dir alleine den Vertrag, oder hat der sich mehr auf den Verdienst von deinem Ex verlassen?
Felica
Wenn ihr beide im vertrag drin steht müsst ihr beide zahlen, ihr haftet beide für die Miete. Ob man selbst dort wohnt spielt keine Rolle. Ihr solltet euch also zusammensetzen, das klären und du dir schleunigst eine neue Wohnung suchen. Das Amt wird, selbst wenn es einspringt, euch auf Dauer keine 135qm Wohnung finanzieren. Das ist weit über dem was einem Hartz4-Empfänger zusteht. Wenn zahlen die euch nur den Mietanteil bis zum zulässigen, auch Heizung usw, das darüber hinaus müsstest du selbst zahlen. Lediglich eine Übergangsfrist von 3-6 Monaten wird man euch wohl gewähren. Außer du kannst nachweislich bescheinigen das es aktuell keinen anderen freien Wohnraum gibt. Dafür musst du aber schon einiges tun. Schau mal was das Amt bei euch für zulässig erachtest, dann weißt du schon mal wonach du suchen musst.
Janine1991
Die ersten beiden Kindern haben einen anderen Papa. Mit ihm habe ich meine Jüngste zusammen. Mit dem Harzt 4 kann ich nicht verstehen. Ich bekomme derzeit Elterngeld noch bis zum 31.3.2021 gezahlt, danach werde ich teilzeit wieder arbeiten gehen (30 Std. die Woche). Das Geld wird mir aber nicht reichen um alleine die Wohnung zukünftig halten zu können. Zum Lohn bekomme ich noch Unterhalt für die ersten beiden Kinder (gerade mal 100€ für beide zusammen) und Kindergeld in Höhe von 663€ derzeit. Das macht ein Gesamteinkommen von 2053€. Kann man da nicht irgendwie einen Zuschuss beantragen, sodass ich die Wohnung halten könnte? Es geht mir ja nur drum das ich einen Teil evtl. bezahlt bekommen könnte.
Felica
Du kannst Wohngeld versuchen oder Kindergeldzuschlag. Ich denke aber das wird nicht langen und damit werden die das wahrscheinlich ablehnen. Schaue selbst nach ob dein Einkommen langt. Wenn Wohngeld und Kindergeldzuschlag nicht ausreichen, wird man dir zu Hartz4 raten. Den die beiden ersteren zahlen nur dann wenn damit dein Bedarf wirklich gedeckt ist. Hartz4 kann man auch zusätzlich ergänzend bekommen. Dann eben wenn mit dem eigenen Einkommen und allen anderen Geldern Bedarf nicht gedeckt ist und einem auch keine anderen Gelder zustehen. Blöderweise gelten für einen dann aber die gleichen Spielregeln wie wenn man nur Hartz4 bekommt. Allerdings sind die meisten Berater dann entspannter. Wenn du eh dann schon TZ arbeitest wird man dich also eher nicht zu VZ zwingen, nicht mit einem so jungem Kind. Auch kann es sein das sie dir die Wohnung länger zahlen, in Teilen. Aber eben nicht langfristig. Das meinte ich.
Berlin!
Ihr steht beide im Mietvertrag, also muß Dein Exfreund auch seinen Teil der Miete bezahlen. Ob er weiter dort wohnt oder nicht, ist unerheblich. Die Kündigung der Wohnung kann nur von allen Mieterinnen ausgesprochen werden. Wir der Kündigung nur einer Mietpartei sind Vermieterinnen in aller Regel nicht einverstanden. Zwei Schuldnerinnen sind eben immer besser als eine. Du bekommst allerdings deutlich zu wenig Unterhalt für Deine beiden großen Kinder, hier kannst Du ggf, Unterhaltsvorschuss erhalten. Und der Vater des jüngsten Kindes ist natürlich auch unterhaltsverpflichtet.
Pamo
Blöd ist an dieser Situation, dass der Vermieter sich für die volle Miete an einen Mieter einzeln wenden kann: Er kann von dir die volle Miete fordern und muss nicht die Hälfte bei deinem Ex eintreiben. Leider wirst du das selber den Mietanteil des Ex von ihm zurück fordern müssen. Natürlich musst du auch Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind und ggfs. auch Betreuungsunterhalt für dich selber einfordern. Vielleicht kannst du damit die Wohnung halten?
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