Schneck78
Liebe Frau Bader, ich bin geschieden und erhalte von meinem Exmann nachehelichen Unterhalt, der über die Anlage Unterhalt bei der Einkommensteuererklärung angeben wird. Wird dieser nachehliche Unterhalt auf das Elterngeld angerechnet und wenn ja in welcher Höhe? Vielen Dank. Schneck78
Hallo, er wird ja unabhängig von der Geburt weiter gezahlt und wirkt sich deshalb gar nicht aus. Liebe Grüße NB
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