Giuseppina
Hallo Frau Bader, bis ich in Mutterschutz gehe habe ich erst 5 Monate voll gerarbeitet. Wie wird das dann berechnet? Oder bekomme ich dann nur den Mindestsatz von 300euro? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, was war denn vorher? Liebe Grüße NB
SumSum076
Was hast du denn davor gemacht? Ansonsten wird aus dem Einkommen der letzten 12 Monate der Durchschnittsverdienst errechnet. Daraus gibts dann das Elterngeld. Also wird das Einkommen aus den 5 Monaten durch 12 geteilt. Und von dieser Summe gibts es ca 65% Elterngeld. Gruß Sabine
Giuseppina
Hallo, ich bin noch in Elternzeit...
Giuseppina
Hallo, also ich habe 1, 5 Jahre Elternzeit. Davon 1 Jahr bezahlt... jetzt meine Frage, entschuldigt, ich habe es noch nicht verstanden... werden diese 5 Monate jetzt ausgklammert und ersetzt durch die Monate vor der Geburt meines 1. Kindes oder werden sie mit 0 Euro gerechnet? vielen, lieben dank!
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Also 1 Jahr mit Elterngeld 6 Monate so Zuhause und dann kommen 5 Monate mit Gehalt bis zum Mutterschutz ? Dann hast Du 5x Gehalt, 6 mal 0€ und 1x Gehalt von früher. Je nach Gehalt wird es dann eventuell der Mindestsatz werden.
Giuseppina
Hallo, 1,5 Jahre Elternzeit... also 6 Monate ohne Gehalt. Vielen Dank!
Giuseppina
Hallo, ich hatte ja keine verlängerte Elterngeldauszahlung, sondern nur eine verlängerte Elternzeit... oder ist, das gemeint? Diese Monate werden also mit 0 Euro angerechnet? oder werden diese Monate gestrichen und durch Monate vor der Geburt meines 1. Kindes ersetzt?
Giuseppina
Hallo, ich hatte ja keine verlängerte Elterngeldauszahlung, sondern nur eine verlängerte Elternzeit... oder ist, das gemeint? Diese Monate werden also mit 0 Euro angerechnet? oder werden diese Monate gestrichen und durch Monate vor der Geburt meines 1. Kindes ersetzt?
Giuseppina
Hallo, ich hatte ja keine verlängerte Elterngeldauszahlung, sondern nur eine verlängerte Elternzeit... oder ist, das gemeint? Diese Monate werden also mit 0 Euro angerechnet? oder werden diese Monate gestrichen und durch Monate vor der Geburt meines 1. Kindes ersetzt?
SumSum076
Beim Elterngeld werden die ersten 12 Monate nach der Geburt (sofern man dort Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bekommen hat) ausgenommen. Wenn deine Elternzeit länger dauert als die 12 Monate, ändert das nix. Die Monate, die du nach dem 1. Geburtstag von Kind 1, kein Einkommen hast (zB nur in Elternzeit warst oder die Splittung vom Elterngeld bekommen hast), zählen mit 0 Euro. So wie Sternenschnuppe schrieb: 5 Monate Arbeit = 5x Gehalt + 6 Monate nur Elternzeit = 6x 0 Euro + 1 Monat vor Kind 1= 1x altes Gehalt Diese 6 Gehälter werden durch 12 geteilt. Und davon gibts dann grob 65%. Hinzu kommt der Geschwisterbonus von 10 % (min 75 Euro). Gruß Sabine
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