PocaHontas_20
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich hätte eine Frage. Und zwar habe ich derzeit das alleinige Sorgerecht. Der Vater möchte vielleicht die Vaterschaft anfechten. Das würde ja dann alles vor Gericht gehen. Meine Frage ist jetzt ob es automatisch vom Familiengericht bei einer Vaterschaftsanfechtung das geteilte Sorgerecht verteilt wird oder bleibt es so wie es ist, also bei mir? Danke im Voraus.
Hallo, hat nichts miteinander zu tun (ich nehme an, er will nicht anfechten sondern anerkennen) Liebe Grüße NB
Andrea6
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Wenn er die Vaterschaft anficht hat er sie ja vorher anerkannt und wollte bislang kein gemeinsames Sorgerecht. Warum sollte er das jetzt wollen? Natürlich kann er es beantragen, dazu braucht er aber als eingetragener Vater keine Vaterschaftfeststellungsklage, und deine Zustimmung ist auch nicht erforderlich.
cube
Das hieße ja dann, er ist als Vater eingetragen, ficht nun aber an, dass er der Vater ist. Ich nehme an, du meinst, er ist nicht als Vater eingetragen werden, möchte dies nun aber? Wenn ja, warum? Wußte er es bislang gar nicht oder wollte er erst nicht und jetzt doch? Wenn er jetzt eingetragen wird, weil er bisher nicht wollte, wird er dennoch aller Voraussicht nach erst mal das SG mit dir teilen. Es sei denn, es gibt wichtige Gründe dagegen. War er bisher schon eingetragen, hat aber freiwillig auf Sorgerecht verzichtet, kann er es jederzeit wieder einfordern. Auch hier müssten wichtige Gründe dagegen sprechen. Wusste er bisher nicht mal, hat es jetzt erfahren und will als Vater eingetragen wird, wird er auch das SG mit dir zusammen erhalten. War er schon immer eingetragen, dir wurde aber das alleinige SG gerichtlich zugesprochen, müsste sich ja jetzt schon etwas deutlich verändert haben, damit er es wieder zugesprochen bekommt.
PocaHontas_20
Nein er will die Vaterschaft anfechten, ob er der Vater ist. Er hat die Vaterschaft schon anerkannt. Es geht wirklich um eine Vaterschaftsanfechtung. Und deswegen meine Frage wenn es vor Gericht geht, wird dann automatisch auch das Sorgerecht dann geteilt weil so einer Verhandlung? Oder geht es wirklich nur rein um die Klärung der Vaterschaft.
3wildehühner
Die Anfechtung der Vaterschaft und die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts sind zwei unterschiedliche Dinge. Wenn er die Vaterschaft anficht, sich dann aber herausstellt, dass er der Vater ist, kann er natürlich die gemeinsame elterliche Sorge beantragen, aber das ist dann ein neues Verfahren. Aber glaubst du wirklich, dass er das gemeinsame Sorgerecht möchte?
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