NisaMila
Hallo Fr. Bader. Ich werde ab April als Teilzeit 20 Std. in der Woche arbeiten gehen. Wieviele Urlaubstage hätte ich im Jahr Anspruch auch als Alleinerziehende und wieviel Krankheitstage wenn mein Kind krank sein sollte. Mein Sohn wird im Februar 2 Jahre alt. Da der Kindergarten im Sommer 3 Wochen geschlossen sein wird wie es mit meinem Urlaubstagen aussieht. LG, NisaMila
Hallo, 1. Der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html). Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. In der Praxis sieht eine Leitlinie der KKs dies aber vor. Die Höhe kann man hier berechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig. 2. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Vertrag bzw. der gesetzlichen Regelung. Gesetzlich stehen Ihnen bei einer Fünf Tage Woche 20 Tage im Jahr bei Vollzeit zu. Daran ändert auch nichts, ob Sie alleinerziehend sind oder nicht. Liebe Grüsse, NB
mellomania
das mit dem urlaub steht in einem arbeitsvertrag. das wissen wir hier und frau bader nicht. da gibt es keine gesetzliche regelung. frag am besten deinen arbeitgeber
bellis123
@mellomania Natürlich gibt es dafür ein Gesetz. Das besagt, dass du bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 20 Tage Urlaub pro Jahr hast, wenn du erst ab April arbeitest, für das aktuelle Jahr entsprechend weniger. Wenn du bei deinem Arbeitgeber mehr Urlaub vereinbart hast bzw. ein für dich geltender Tarifvertrag mehr Urlaub vorsieht, steht das in deinem Arbeitsvertrag bzw. im entsprechenden Tarifvertrag. "Kindkranktage" hast jeder Elternteil 10 pro Jahr, wenn du wirklich alleinerziehend bist, kannst du dir die 10 Tage von dem Kindsvater auf dich übertragen lassen, sodass du 20 hättest. Das zahlt alledings nicht der AG sondern du bekommst einen Großteil deines Verdienstausfalls von deiner Krankenkasse erstattet, dein AG stellt dich nur frei. Das Problem mit den Schließtagen oder später mit den Schulferien haben alle Eltern. Der Urlaub reicht bei den wenigsten aus um dies zu überbrücken. Da muss man selbst kreativ werden um das Kind anderweitig unterbringen.
cube
Als Alleinerziehende hast du genau wie jeder andere Arbeitnehmer "nur" Anspruch auf den gesetzlich geregelten Mindesturlaub. Da gibt es keine Sonderregelung.
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