melli92!
Wie berechnet man den Zuschuss vom Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bei Kind 2 wenn ich in Eltenzeit von Kind 1 auf 450€ gearbeitet habe? im Netz habe ich mehrere Möglichkeiten gefunden. Was ist nun richtig? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, weiter unten schreiben Sie doch, dass sie es verabsäumt haben, rechtzeitig die Elternzeit von Kind eins zu beenden. Also: wenn Sie die Elternzeit beendet haben, bekommen Sie Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn. Denn es ist davon auszugehen, dass der Minijob auf die Elternzeit befristet ist und damit auch automatisch geendet hat. Wenn Sie die Elternzeit nicht beendet haben, läuft die erste Elternzeit und damit auch der Mini Job weiter und dann erhalten Sie, wenn Sie tatsächlich 450 € erhalten, vom Arbeitgeber pro Tag zwei Euro. Liebe Grüße NB
malini
Beende deine Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes, dann kriegst du den Zuschuss in Höhe des Gehaltes von vor der ersten Elternzeit!
Mitglied inaktiv
Das ist simpel, wenn du schlau bist beendest du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz - dann gibt es das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Die 450 € vorher spielen dann für das Mutterschaftsgeld KEINE Rolle. Sonst halt deutlich weniger weil dein eigentlicher Vertrag ja in der EZ ruht - auch dann wenn du in den neuen Mutterschutz gehst. Der 450 € Job spielt aber eine Rolle bei der Berechnung des neuen Elterngeldes.
melli92!
Danke für die Antworten. Leider wieder zwei unterschiedliche... Was ist nun richtig? Spielt der 450 Euro Job nun eine Rolle oder nicht? Bin immer noch ratlos.
malini
Danyshope ging nur noch zusätzlich aufs Elterngeld ein, meine Aussage bezog sich nur aufs Mutterschaftsgeld. Fürs Mutterschaftsgeld spielt der 450 Euro-Job keine Rolle, WENN du die EZ zum neuen Mutterschutz hin beendest. Für die Berechnung hingegen wird das Einkommen berücksichtigt.
Mitglied inaktiv
Sind beides die gleichen Antworten, lese dir das mal in Ruhe durch. MUTTERSCHAFTSGELD: EZ vorzeitig beenden - volles Mutterschaftsgeld - Minijob KEIN Einfluss ELTERNGELD!!!! Minijob fließt in die Berechnung mit ein. Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind 2!!!!!! verschiedene Dinge. Jetzt klar?
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