Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieder schwanger bei Elterngeld plus-Bezug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieder schwanger bei Elterngeld plus-Bezug

Kh86

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Liebe Frau Bader, ich bin mir gar nicht sicher, ob ich in diesem Forum richtig bin, aber ich versuche es trotzdem, evtl. weiß ja jemand der anderen Forenmitglieder auch Rat ;) Ich gehe nach der Geburt meiner Tochter im Oktober im Dezember in Elterzeit. Plan war, das Elterngeld, hälftig zu beziehen, also Elterngeld plus zu beantragen. Der Bezug würde dann bis August 2020 gehen. Wir überlegen nun ggf. evlt. zeitnah ein zweites Kind zu bekommen. Man hört ja immer, dass sich dies lohne innerhalb eines Jahres wieder schweanger zu werden, weil das Elterngeld ja auf Basis der letzten 12 Monate vor der ersten Geburt berechnet würde. So weit, so gut. Angeommen, ich würde nun wieder schwanger, hätte ich da nicht einen Nachteil, weil noch Elterngeldmonate bis August 2020 ausstehen würden? Zwar trete ich dann wieder in den Mutterschutz ein und bekomme Mutterschaftsgeld, würde ich dann aber nicht meine noch ausstehenden ELterngeld plus Monate verschenken? Wäre es da nicht sinniger, evtl. nur Basiselterngeld zu beantragen und sich selber die Hälte bei Seite zu legen? Ich hoffe, es ist deutlich geworden, worauf ich hinaus möchte :) Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ssinnvoll ist es, das Elterngeld für 14 Monate mindestens zu nehmen. Wenn dann das zweite Kind kommt, ist immer noch möglich, es sich vorher komplett auszahlen zu lassen. Liebe Grüße NB


Felica

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Wenn ihr zeitnah plant wieder schwanger zu werden, solltest du nicht mehr wie 14 Monate EG planen. EZ kannst du ja auf 2 Jahre planen. Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Mehr wie 14 Monate EG werden nicht ausgeklammert, auch dann nicht wenn man länger EG Plus bezieht. Mit Basis-EG würden aber nur 12 Monate berücksichtigt. es macht also Sinn 2 Basismonate in EG Plus zu splitten.


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