Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie viel Elterngeld bei Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie viel Elterngeld bei Elternzeit

BeccaH

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Hallo Ich habe eine kurze Frage. Mein Sohn geboren am 05.10.22 - 2 Jahre Elternzeit- Basiselterngeld (also 1 Jahr Elterngeld) - Elterngeld läuft Oktober/November 2023 aus. Erneute Schwangerschaft - Geburtstermin Juni 2024. Wie viel Elterngeld würde ich bekommen? Da ich ja dann eine Lücke von 7 Monaten habe, wo ich kein Elterngeld mehr bekommen habe. Vielen lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


Himbeere2008

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Hast du gearbeitet ? Die letzten 12 Monate vor der Geburt sind ausschlaggebend für das Elterngeld


MamaausM2

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Alles nach Nov 23 zählt mit 0€ wenn du nicht arbeiten gehst. Die Monate mit Elterngeld kannst du ausklammern lassen, da zählt der Verdienst vom vor ersten Kind Tipp... zum neuen Mutterschutz die aktuelle Elternzeit beenden, nur so gibt es Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind!


Neverland

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Besser wäre gewesen, die beide letzten basismonate in 4 EG Plus zu ändern. Naja, ist gelaufen, weil bereits zu spät. Kann man nicht mehr ändern. Mutterschutz kannst du wieder ausklammern, unbedingt zu dem auch die laufende EZ beenden. Das, was du an Monaten zwischen Ende EG und dem Monat wo der Muttersch beginnt, hast, sind dann Monate mit 0 €. Die werden das neue EG verringern. Ausser du arbeitest in der Zeit, dann fließt das Einkommen mit in die Berechnung. Rest wird dann aus Monaten vom vor dem letzten mutterschutz genommen. Um die 12 Monate Berechnungsgrundlage voll zu machen.


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