LiMa2012
Hallo Frau Bader, leider ist dieses Thema sehr schwer zu verstehen. Sehr verzwickt. Deswegen wäre es gut, wenn sie mir weiterhelfen. Ich beziehe mit meinem ersten Kind bis April 14 noch Elterngeld. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, wäre die Frage, wieviel Elterngeld ich bei diesem Kind bekomme, wenn ich nicht arbeiten gehe? Den Mindestsatz von 300€? Wäre es sinnvoll bzw. lohnt es sich ein Jahr erst Teilzeit zu arbeiten, bekommt man dann mehr Elterngeld? Den Geschwisterbonus bekommt man nur, wenn das Kind noch keine 3 Jahre bei der Geburt des zweiten Kindes ist? Wird der Bonus gestrichen, sobald das Geschwisterkind über 3 Jahre ist? Über eine Antwort freue ich mich.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hallo Das ist ganz einfach. Es zählt immer ! das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Nur echte Elterngeldmonate werden ersetzt durch Lohn davor. Geschwisterbonus endet wenn das Kind davor 3 ist. Somit kannst Du ganz einfach ausrechnen wie hoch das neue Elterngeld wird und wann der Mindestsatz erreicht ist.
SumSum076
Wann ist denn das erste Kind geboren? Es sind die 12 Kalendermonate vor der Geburt wichtig. Allerdings werden Monate mit Mutterschaftsgeld und ElterngeldBEZUG ausgenommen. Sind die Kinder also ca 1 Jahr und 4 Monate auseinander, dann werden von diesen 16 Monaten 12 nicht verwendet wegen Elterngeldbezug und ca 2 Monate wegen Mutterschaftsgeld. Es sind dann nur noch 2 Monate, die aus dem Zwischenraum genutzt werden. Die anderen werden aus der Zeit vor dem Mutterschutz für Kind 1 herangezogen. Sind die Kinder ca 2 Jahre auseinander, macht das 24 Monate - 12 Elterngeld - 2 Mutterschaftsgeld = 10 Monate aus dem Zwischenraum. Und 2 Monate mit altem Gehalt. (In diesem Beispiel läuft es dann auf den Mindestsatz von 300 Euro hinaus). Hast du in diesem Zwischenraum nur Elternzeit gehabt, zieht es den Schnitt fürs neue Elterngeld nach unten. Hast du Einkommen zB aus Teilzeit gehabt, wird das natürlich mit berechnet (erhöht das Elterngeld). Den Geschwisterbonus gibt es bis zu dem Monat, in dem das ältere Kind 3 Jahre alt wird. Dann fällt er weg. Gruß Sabine
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