Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld beim zweiten Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld beim zweiten Kind

Tina1087

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Sehr geehrte Frau Bader,  hier kurz ein paar Eckdaten zu meiner Situation: - im März 2022 kam mein erstes Kind zur Welt. Damals war ich noch in einem Angestelltenverhältnis - im September 2023 endete meine Elternzeit und ich bin für zwei Monate zurück zu meiner damaligen Arbeitsstelle gekommen, um ein finales Projekt zu beendigen. - Da wir leider keinen Betreuungsplatz für unser Kind erhalten haben, bin ich seit Mitte Oktober 2023 arbeitslos und beziehe keine Leistungen, weil mein Ehemann über dem Grenzwert liegt.  - nun bin ich erneut schwanger und für August 2024 ausgerechnet. Meine Frage ist nunmehr, ob es eine Möglichkeit gibt, z.B. die Monate der Elternzeit auszuklammern und mein damaliges Gehalt für die Berechnung des zweiten Elterngeldes zugrunde zu legen oder ob ich lediglich den Mindestsatz von 300€ erhalten werde? Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße, Tina 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt,  Monate mit Mutterschaftsgeld oder Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat können Sie ausklammern.  Liebe Grüße NB 


misses-cat

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Da kannst du nix ausklammern, ihr hättet auf Betreuung bzw den Verdienstausfall klagen müssen So werden das 300€ mindessatz plus75 € Geschwisterbonus bis das 1Kind 3


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