Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld nicht bei ALG I angerechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld nicht bei ALG I angerechnet?

smegffm

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Sehr geehrte Frau Bader, ist es richtig, dass weder das Mutterschaftsgeld noch das Elterngeld in die Berechnung für das Arbeitslosengeld I berücksichtigt werden? Bisher ging ich davon aus, dass beides als Erwerbseinkommensersatz dient. Die Arbeitslosigkeit began mit Ende der Elternzeit, welche 12 Monate genommen wurde. Aufgrund der Frühgeburt wurde das Mutterschaftsgeld verlängert gezahlt und es bestand auch 4 Monate vor Termin ein Beschäftigungsverbot Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Smegffm


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, neine, wirkt sich nichta us. Wenn Sie aber 3 jahre in EZ waren, wird von einem fiktiven Einkommen ausgegangen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Zur Berechnung des ALG wird das Mutterschaftsgeld und das EG nicht herangezogen. Es wirkt sich aber auch nicht negativ aus. Solltest Du zu lange vor der Beantragung von ALG1 nicht erwerbstätig gewesen sein (mindestens 150 Tage mit Entlohnung innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Antragstellung), dann wird das ALG1 fiktiv angesetzt. Das ist hier ganz gut erklärt: http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/arbeitslosengeld-i/arbeitslosengeld-berechnung.html Die aktuellen Bezugsgrößen kannst Du hier nachschauen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgröße LG Sabine


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