Lebasi91
Hallo Frau Bader, Ich habe folgende Frage. Ich bin bis September diesen Jahres in Privatinsolvenz. Ab Mitte September ist das Verfahren beendet und ich bin schuldenfrei. Ich werde im November bzw. Dezember Mutter und stelle mir nun folgende Fragen. Werden meine Lohnabtretungen bei der Berechnung des Elterngeldes und des Mutterschaftsgeldes mit angerechnet. Oder gilt als Grundlage der Berechnung mein normales Nettogehalt ohne Abzug der Lohnpfändung. Ich selbst dachte das letztere da die Insolvenz ja beendet ist und mir das dann nicht weiter angelastet werden kann. Vielleicht haben Sie eine Antwort auf meine Fragen. Falls ja. Muss ich diese Infos dann an meinen Arbeitgeber, die Krankenkasse und die Elterngeldstelle weiter geben oder wissen diese das bereits?
Hallo, das Bruttogehalt ist wesentlich. Liebe Grüße NB
Dojii
Es gilt dein steuerpflichtiger Bruttolohn (der dann während der Berechnung des Elterngeldes auf Basis des Elterngeldgesetzes versteuert wird). Da die Pfändung sich nicht auf die Bruttowerte deines Gehaltes auswirkt, wird für das Elterngeld dein gesamtes steuerpflichtiges Einkommen ohne Nachteil für dich berücksichtigt.
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