Emmi10
Hallo Frau Bader, neben meinem Vollzeitjob habe ich vor der Geburt unseres Kindes einen Nebenjob ausgeübt. Im Berechnungszeitraum war dies über zwei Monate der Fall, da es sich um Saisonarbeit handelt. In diesen beiden Monaten habe ich 685 Euro verdient. Wie fließen diese 685 Euro in die Berechnung des Elterngeldes mit ein? Lt. meinen Informationen müsste ich den Betrag nun durch 12 Monate teilen. Steuerliche Abzüge gibt es hier dann nicht. So würde man bei monatlich durchschnittlich 57,08 Euro liegen. Werden auch hier wieder Werbungskosten von 83,33 Euro monatlich in Abzug gebracht? Denn wenn dies der Fall wäre, würde ich ja theoretisch weniger Elterngeld erhalten, als ohne diesen Nebenjob. Ist diese Rechnung so korrekt und oder wie fließt der Nebenjob in das Elterngeld mit ein? Wird pro Job oder pro Monat der Betrag 83,33 Euro abgezogen? Vielen Dank für Ihre Antwort! Liebe Grüße
Hallo, das wird nach Addition der Einkünfte pauschalisiert einmalig abgezogen. Zu lesen hier: https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf (2c.1.3.0) Liebe Grüße NB
Dojii
Die 83,33 EUR werden nur einmal pro Monat abgezogen, egal wie viele Jobs in dem Monat vorliegen. Das passiert ja bereits durch im Hauptjob, daher wird der Nebenjob nicht noch einmal verringert.
Emmi10
Vielen Dank, Dojii. Also wird der Nebenjob in meinem Fall das monatliche Elterngeld definitiv erhöhen, richtig?
Dojii
Ja, so ist das. Zumindest solange du den Nebenjob nicht auch während des Elterngeldes weiter ausübst.
Ähnliche Fragen
Hallo, seit Februar diesen Jahres befinde ich mich in Kurzarbeit, aktuell bin ich noch ca. 80 % beschäftigt. Aber schon im April soll ich laut Plan auf Null sein. Dieser Zustand soll bis Oktober andauern. Ende Mai erwarten wir unser zweites Kind. Gerne möchte ich wenigsten den ersten Monat meine Frau im Wochenbett unterstützen. Nach mei ...
Hallo Frau Bader, ich habe 12 Monate ALG1 bezogen und bin in der Zeit ins Krankengeld gefallen und nun schwanger. Wird mein Elterngeld auf mein Einkommen vor meiner Arbeitslosigkeit berechnet? Verschiebt sich mein Bemessungszeitraum dadurch? Vielen Dank für Ihre Hilfe🙏🏻
Guten Tag Frau Bader, danke, dass ich Ihnen eine Frage stellen darf. ich beziehe momentan Elterngeld Basis 1500€ und ab 10 LM des Kindes 750€. Ich würde ab dem 10 LM in Teilzeit arbeiten ca. 15 Std die Woche und bekomme dafür 1380€ Brutto monatlich. vor der Schwangerschaft habe ich ca. 2400€ Netto monatlich verdient Meine frage wäre wi ...
Hallo, ich bin noch im Mutterschutz.Mein Arbeitsvertrag läuft zum Ende des Mutterschutz aus. Danach bekomme ich für 12 Monate Elterngeld.Bekomme ich dann auch noch Arbeitslosengeld? Ich bin alleinerziehend, und kann erstmal nicht arbeiten. vielen Dank im voraus
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Ich würde die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld beziehen d.h Basis Elterngeld und mein Mann im ersten Monat auch Basiselterngeld. Danach würde ich 20 Monate Elterngeld plus beziehen. Mein Mann würde dann gerne noch 2 Monate Elterngeld plus beziehen. Z.B. im 14 LM und 18 L ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat während des Elterngeld Plus mein Teilzeitgehalt fehlerhaft überzahlt. Mir konnte dieser Fehler nicht auffallen. Einen Monat nach Beendigung der Eltergeld Plus Zahlung wurde die Rückzahlung des überzahlten Gehaltes in Raten veranlasst. Durch die überhöhte Gehaltszahlung während der Elterngeld-Plus-Zahlung ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin alleinerziehend und habe die 4 Partnerschaftsbonusmonate 25 Stunden gearbeitet und danach wieder EG plus bezogen und 15 Stunden gearbeitet, damit mir das Elterngeld nicht gekürzt wird. (Ich musste zwischendurch schon einmal 20 Euro zurückzahlen, da ich "zuviel" verdient habe während EG Plus) Nun habe ich nach Ei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elterngeldplus fur erstes Kind von 22.07.2022 bis 22.05.2024 bezogen.Seit Mai 2024 war ich im BV geschickt.Jetzt habe ich Elterngeld basic genommen und zwar meine Bemesungzeitraum wurde von 01.11.2023 bis 31.10.2024 genommen.Ich habe dopelt wenig bekommen als mit meines erstes Kind.Kann ich eine Beschwerde einl ...
Hallo Frau Bader, ich würde gerne ab September wieder ein paar Stunden als Lehrerin geben und würde dafür in den Bezug von ElterngeldPlus wechseln. Jetzt ist nur die Frage, mit wie viele Stunden ich wieder einsteige, damit mir nicht so viel gekürzt wird. Was ich bisher heruas gefunden habe ist, dass man bis 1325€ netto Zuverdienst keinen Abzug ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt nach EZ in BV
- Stillen und arbeiten
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus