Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welches Geld bei Elternzeit Verlängerung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welches Geld bei Elternzeit Verlängerung

rienchen2111

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Meine Tochter Geboren am 5.2.15. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. 1.Arbeitstag wäre glaub der 10. april 2017. Da ich bis dahin keinen kita Platz habe würde ich gene ein paar Monate verlängern ist das möglich? Welches Geld kann ich für die Monate nach der 2 jährigen Elternzeit beantragen? Bin nicht verheiratet aber in einer eheähnlichen Beziehung seit 12 Jahren. Mein Partner arbeitet aber wir bzw er hat ein Haus gekauft dass müssen wir abbezahlen und ohne Elterngeld und ohne mein Verdienst wird es mehr als knapp. Wir wohnen in Rheinland Pfalz. Was kann ich da für Gelder beantragen? Vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben einen Anspruch auf Verlängerung - aber der Verdienst Ihres Partners wird Ihnen voll angerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, dass er ein Haus abbezahlt. Ohne den Verdienst zu kennen befürchte ich, Sie werden keine staatlichen Leistungen erhalten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Elternzeit ist nur möglich, wenn Mann und Frau es sich leisten kann. Es gibt Anspruch auf 1 Jahr Elterngeld + die Monate für den Partner. Elterngeld kann man sich theoretisch halbiert auf zwei Jahre auszahlen lassen. Reicht man damit nicht, muss man eben nach dem einjährigen Elterngeldbezug wieder arbeiten gehen. Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Da hilft nur standhaft bleiben und darum kämpfen. Dies ist die richtige Lösung. http://www.kitaplatz-rechtsanspruch.net/ Will man länger Zuhause bleiben, muss der fehlende Lohn eben durch den Vater oder Lebenspartner ausgeglichen werden! Leistungen im Sinn der Sache gibt es für Euch nicht. Du hast einen Job - daher kein ALG I und für ALG II würdet ihr die Voraussetzungen scheinbar auch nicht erfüllen. Vielleicht fällt jemand noch eine Leistung ein mit tricksen. Ich sehe hier keine legale Möglichkeit bei der Konstellation. Der Steuerzahler zahlt selbstverständlich nicht Euer Haus ab. Dies trifft sicherlich auf Verständnis. Viel Erfolg beim Kampf um den Kita-Platz :-)


sternenfee75

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Nur mal am Rande, wenn du 2 Jahre beantragt hast, ist der 1. Arbeitstag der 2 Geburtstag, und nicht im April. Ez startet ab Geburt, nicht nach dem Mutterschutz.


Sternenschnuppe

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Öhm, heiraten, dann habt ihr über die LSK 3 mehr Geld zur Verfügung. Der Staat wird da nix finanzieren wenn es für ein Haus langt an Einkommen. Egal ob verheiratet oder nicht, er ist finanziell zuständig für seine Familie. Selbst getrennt wäre er es. Das Kind hat einen Anspruch auf Betreuung, Tagesmutter, private Einrichtung etc.


Mitglied inaktiv

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Du kannst es mit Wohngeld versuchen. Das bekommt man bei geringem Einkommen auch bei Wohneigentum, auch kinderzulage kann man versuchen. Beides hat aber nur Aussicht auf Erfolg wenn man zu den geringverdienern zählt. Eine andere Lösung außer den kitaplatz einklagen sehe ich auch nicht. Für alg 2 wird dein Partner zu viel verdienen und alg1 gibt es nur wenn man auch arbeiten kann (=einen kitaplatz hat). Da hilft wohl nur den Gürtel sehr eng schnallen. Jeckyll


Mitglied inaktiv

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Noch eine Idee, in die Kreditrichtlinien des Hauses schauen, vielleicht ist es möglich die Tilgung für einen bestimmten Zeitraum zu senken.


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