Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

"Welcher" Mutterschutz zählt für die Elterngeldberechnung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: "Welcher" Mutterschutz zählt für die Elterngeldberechnung?

PüppiLangnerStrumpf

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Guten Tag Frau Bader, ich hätte mal eine Frage bezüglich dem Elterngeld. Ich weiß das zur Berechnung die letzten 12 Monate vor Mutterschutz genommen werden. Nur welcher Mutterschutz zählt hier? Die sechs Woche vor errechnetem Termin oder die 8 Wochen nach tatsächlicher Entbindung? Wenn die 6 Wochen vorher maßgeblich sind was ist dann wenn man vor der Entbindung keinen Mutterschutz nimmt? Wie berechnet sich dann das Elterngeld? Und wenn ich während meines Elterngeldbezugs weiterhin Einkommen habe durch Homeoffice welches Elterngeld muss ich dann beantragen ? Basis oder Plus bzw. muss ich sogar eine bestimmte Variante wählen? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die 12 letzten Mo vor der Geburt - Monate mit MG o vorherigem EG werden ausgenommen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Es gibt pro Schwangerschaft nur EINEN Mutterschutz und der dauert im Regelfall 14 Wochen, eben 6 vor und 8 Wochen nach Geburt. Verzichtest du auf den MSchutz vor Geburt, beginnt der Mutterschutz entsprechend später. Welches EG du nimmst ist in dem Sinne egal, angerechnet wird dein zusätzliches Einkommen bei beiden. Die Berechnung ist glaube ich etwas anders, da kommt es auf die Höhe deines Einkommens an, was dann besser ist. Dafür gibt es den Elterngeldrechner (mal googeln) um das auszurechnen. LG Lilly


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