Katjolla
Hallo Frau Bader, ich lebe seit sieben Jahren mit meiner 9 jährigen Tochter alleine in einem Haushalt. Seit ca. einem Jahr zahlt der Kindsvater einen privat vereinbarten Unterhalt von 250 € monatlich. Davor hat er nichts regelmäßig gezahlt, sich an größeren Ausgaben aber beteiligt. Der Umgang ist nicht geregelt, er ist immer spontan wenn der Vater Zeit hat. Sollten keine Verabredungen getroffen sein, bin ich jederzeit dafür das er seine Tochter sehen kann. Meistens besteht der Umgang durch das Abholen von der Schule und das anschließende warten auf die Mutter vorm Haus im Auto. Schlafen tut sie vielleicht einmal im Monat bei ihm. In den Sommerferien hat er sich drei Tage bemüht. Der Vater ist selbstständig tätig und ist nun der Meinung er hat kein Geld mehr zum Leben (140 m² Altbauwohnung in Berlin) und möchte aufgrund dessen das Wechselmodell. Weder ich noch meine Tochter wollen das. Unteranderem gibt es da noch Trinkprobleme und daraus resultierende Unzuverlässlichkeiten auf die ich gar nicht näher eingehen möchte. Hat der Vater mit der vorgenannten Historie Recht darauf ein Wechselmodell zu erhalten? Lieben Dank und viele Grüße
Hallo, wenn Sie mit dem Wechselmodell nicht einverstanden sind, muss er dass er gerichtlich geltend machen. In dem Fall wird ein Verfahrensbeistand bestimmt, das ist also sozusagen ein Anwalt für das Kind. Dieser redet ausführlich mit dem Kind und fragt nach dessen Meinung. Auch prüft das Gericht, wie oft der Umgang stattfindet und wie das Verhältnis der Eltern ist. Wenn das Kind tatsächlich nur einmal im Monat eine Nacht bei ihm übernachtet und er auch sonst relativ unzuverlässig ist etc. wird es zunächst zu einem Wechselmodell nicht kommen. Möglicherweise sagt das Gericht jedoch, dass der Umgang ausgeweitet wird. Dann wird durch das Gericht genaue Regeln aufgestellt, wann das Kind sich beim Vater auffällt. Das wäre zunächst alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag. Bis zu einem Wechselmodell ist es also noch, sollte es wirklich angestrebt werden, ein weiter Weg. Liebe Grüße NB
Berlin!
Der KV müsste ja erstmal einen entsprechenden Antrag an das Gericht formulieren etc. pp.. Ob er das wirklich tut? Das Wechselmodell kann grundsätzlich auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Aber nur dann, wenn auch gewisse Kriterien vorliegen: Für die Anordnung des Wechselmodells ist vorauszusetzen, dass eine tragfähige Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen besteht, eine gewisse Nähe der elterlichen Haushalte, die entsprechende Erreichbarkeit von Schule und Betreuungseinrichtungen sichergestellt ist und die Eltern fähig sind sich der Betreuungssituation entsprechend angemessen abzustimmen und entsprechend zu kooperieren. Schon an der entsprechenden Bindung dürfte es fehlen, das ist aber Fallfrage. Ich halte es daher für eher unwahrscheinlich, dass das Wechselmodell tatsächlich angeordnet wird. denn, um es ganz klar zu sagen: "Ich habe kein Geld und will Naturalunterhalt" ist einfach kein Grund. Und noch was: Du darfst nicht zu Lasten Deines Kindes auf Unterhalt verzichten. Du kannst auch Unterhaltsvorschuss beantragen, dann setzt sich das JA mit den Vermögensverhältnissen Deines Ex auseinander.
Katjolla
Vielen Dank für Deine Antwort! Ja, auch dieser private Unterhalt ist nur zustande gekommen, da ich Unterhaltsvorschuss beim JA beantragt habe. Da wollten er seine Einkommensverhältnisse nicht offen legen und dann war eine private Einigung möglich. Mich ärgert eben auch die Begründung zum Wechselmodell. Es geht nicht um die Nähe zum Kind, sondern um die Einstellung der Zahlung, die er ja erst ein Jahr leistet....
Berlin!
Unter diesen Voraussetzungen wird aber das Wechselmodell auch sicher nicht gerichtlich angeordnet. Dein Wille ist da nicht so entscheidend aber der Deiner Tochter sehr wohl. Lass Dich, was das Geld angeht, auf keine Diskussionen mehr ein.
cube
Bzgl. Wechselmodell und keinen Unterhalt mehr zahlen müssen: das stimmt so eh nicht. Ihr wäret beide dem jeweils anderen zu Unterhalt verpflichtet. Und je nach eurer beiden Einkommen (ja, das müsste er dann offenlegen) müsste er sehr wohl evt. dir dennoch Summe x an Unterhalt zahlen. An deiner Stelle würde ich erst mal Unterhalt ganz offiziell berechnen lassen und mich genau nicht mit "nene, dann zahl ich eine private Vereinbarung" zufrieden geben. Und dann erst mal abwarten, ob er überhaupt ein WM beantragt. Vorher brauchst du dich eh auf gar keine Diskussionen darüber einlassen mit ihm.
Katjolla
Danke auch Dir!
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