SvenL
Guten Tag, Der Betrieb meiner Frau mit ca 25 Mitarbeitern hat keinen Betriebsarzt. Nach meiner Kenntnis ist jeder Betrieb ab 1 Mitarbeiter dazu verpflichtet einen Betriebsarzt zu benennen. Wir können uns mit der Schwangerschaft also nicht mit einem Arzt, der Kenntnis der Arbeitsstelle hat, in Verbindung setzen. Welche Möglichkeiten hat man in solch einem Fall? Viele Grüße Sven
Hallo, dafür gibt es dann einen arbeitsmedizinischen Dienst. Das sind Ärzte, die einer Zusatzqualifikation erworben haben und dann in den Betrieb hineingehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Es kommt auf die Branche an. Geregelt ist die Notwendigkeit des Betriebsarztes im ArbSiG und in der DGUV Vorschrift 2. http://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/themen_a_z/arbmed/documents/leitfaden_nutzen.pdf Wenn ihr keinen Betriebsarzt habt, du aber eine betriebsärztliche Vorsorge brauchst, dann kannst du deinem AG vorschlagen, dass du einen Termin bei einem betriebsärztlichen Dienst ausmachst. Dafür muss der AG die Kosten übernehmen. Wofür brauchst du denn den Betriebsarzt konkret?
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